Regelungen zur Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit verfassungswidrig
Liebe Mitglieder,
zur weiteren Verwendung und unter Beachtung der Frist 31.12.2018 erhaltet Ihr angefügt einen Widerspruch auf Gewährung einer amtsangemessenen Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit
ab dem Jahr 2018 sowie folgende.
Jeder hat die Möglichkeit und zur Wahrung seiner Rechte Widerspruch bei der ZBB einzulegen.
Beachtet bitte die Frist.
Im Falle eines Rechtsstreits werden seitens der DPolG Brandenburg keine Kosten übernommen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Ute Pekrul
Landesgeschäftsstelle
DPolG Brandenburg im dbb e.V.
Hegelallee 57
14467 Potsdam
Tel.: 0331-280 44 55
Email: info@dpolg-brandenburg.com
Homepage: www.dpolg-brandenburg.com