DPolG Rechtsschutz

Der Rechtsschutz der DPolG Brandenburg deckt alle Risiken, die mit der Ausübung des Dienstes verbunden sind, ab. Dieses gilt u. A. für das Verwaltungsrecht – z.B. zu viel erhaltene Bezüge – was ist zu tun? Ihr meint das kommt nicht vor? Doch öfter als man denkt. Zu jeder Beförderungsrunde häufen sich die Rechtsschutzanträge zu den Beurteilungen. Durch unsere Fachjuristen wird jedem Mitglied geholfen, sowie beraten und ausführlich informiert.

Ein Knall und schon ist der Verkehrsunfall mit dem Dienst-KFZ passiert. Im täglichen Dienst bei hohem Arbeitsaufkommen kann es schon passieren, dass es zu einem Verkehrsunfall mit dem Dienst-KFZ kommt. Meistens bleibt es bei „Blechschäden“. Blechschäden, die mitunter sehr teuer sind. Auch hier sind unsere Mitglieder durch unsere Regress-Versicherung gut versichert. Jedoch bitten wir unbedingt zu beachten:

Rechtsschutzantrag stellen, wenn es zu einem Unfall mit dem Dienst-KFZ gekommen ist. Sich bei der Äußerung zum Unfallhergang gegenüber dem Dienstherrn nicht selbst belasten, jedoch wahrheitsgemäße Angaben machen. Äußerung nach LBG gegenüber der PD abwarten und auf den Rechtsbehelf achten. Widerspruch einlegen und die Einbeziehung des jeweiligen ÖPR wünschen. Bei einer Inanspruchnahme seitens des Dienstherrn diese umgehend an die Landesgeschäftsstelle schicken und ebenfalls auf den Rechtsbehelf achten. Fragen dazu beantwortet der Rechtsschutzbeauftragte. 

Durch den Rechtsschutz sind unsere Mitglieder im Strafverfahren abgesichert. Wir wünschen natürlich jeder Kolleginn und jedem Kollegen, dass sie/er nie eine Anzeige wegen KV im Amt, Beleidigung usw. bekommt. Aber es zeigt sich immer wieder, wie wichtig dann eine Versicherung ist, die unseren Mitgliedern zur Seite steht. Nicht zu letzt, weil im Strafverfahren unsere Mitglieder die freie Anwaltswahl haben. Vor dem Gang zum Rechtsanwalt unbedingt einen Rechtsschutzantrag stellen.

Wer jedoch mal eine Rechtsberatung haben möchte, um Fragen vorab zu klären ist bei der monatlich stattfindenden Rechtsberatung beim dbb landesbund bestens aufgehoben. Termine werden durch die Landesgeschäftsstelle (LGS) rechtzeitig zur Kenntnis gegeben. Bitte vor dem Gang zur Rechtsberatung einen Termin über die LGS vereinbaren.

Auch möchten wir darüber informieren, dass es in der DPolG Brandenburg Disziplinarbeistände gibt. Unsere Disziplinarbeistände werden regelmäßig geschult und stehen unseren Mitgliedern in Disziplinarangelegenheiten gern zur Verfügung. Auch hier erhalten Sie Informationen über die LGS.

Wir möchten Euch bitten im Rechtsschutzfall folgendes unbedingt zu beachten:

1. Vor Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt einen schriftlichen
    Rechtsschutzantrag (Vordruck) an die DPolG-Landesgeschäftsstelle stellen!
    Den Vordruck finden Sie unten als Link oder rufen Sie
    die Landesgeschäftsstelle (0331-280 44 55) an.

2. Eine ausführliche und wahrheitsgetreue Sachverhaltsschilderung ist dem
    Rechtsschutzantrag beizulegen!

3. Auf eventuelle Fristen ist hinzuweisen!

4. Sonstige verfahrenswichtige Unterlagen sind einzureichen!

Rechtsschutz wird nur nach der Rechtsschutzzusage durch den Rechtsschutzbeauftragten der DPolG, Landesverband Brandenburg gewährt.

Rechtsschutz wird nach der Rechtsschutzordnung der DPolG Brandenburg gewährt.

Rechtsschutz wird nur gewährt, wer seine Mitgliedsbeiträge pünktlich bezahlt!

Rechtsschutzantrag

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