10. Dezember 2018

Regelungen zur Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit verfassungswidrig

Liebe Mitglieder,

 

zur weiteren Verwendung und unter Beachtung der Frist 31.12.2018 erhaltet Ihr angefügt einen Widerspruch auf Gewährung einer amtsangemessenen Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit

ab dem Jahr 2018 sowie folgende.

 

Jeder hat die Möglichkeit und zur Wahrung seiner Rechte Widerspruch bei der ZBB einzulegen.

Beachtet bitte die Frist.

 

Im Falle eines Rechtsstreits werden seitens der DPolG Brandenburg keine Kosten übernommen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

 

Ute Pekrul

Landesgeschäftsstelle

DPolG Brandenburg im dbb e.V.

Hegelallee 57

14467 Potsdam

Tel.: 0331-280 44 55

Email: info@dpolg-brandenburg.com

Homepage: www.dpolg-brandenburg.com

 

 

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