Widerspruch wegen nicht amtsangemessener Besoldung
Liebe Mitglieder,
zur weiteren Verwendung und unter Beachtung der Frist 31.12.2018 erhaltet Ihr angefügt einen Widerspruch wegen nicht
amtsangemessener Alimentation ab dem 01.01.2018.
Jeder hat die Möglichkeit und zur Wahrung seiner Rechte Widerspruch bei der ZBB einzulegen.
Beachtet bitte die Frist.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Neumann
Landesvorsitzender
DPolG Brandenburg im dbb e.V.
Hegelallee 57
14467 Potsdam
Tel.: 0331-280 44 55
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