Widerspruch wegen nicht amtsangemessener Besoldung ab 01.01.2019
Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gemäß Art. 33 Abs. 5 GG zählt das Alimentationsprinzip.
Wir möchten darauf hinweisen, dass seitens der DPolG Brandenburg keine Kosten für die Einreichung des Widerspruchs, für ein eventuelles verwaltungsgerichtliches Verfahren und Sonstiges übernommen werden.
Der Widerspruch wird eigenverantwortlich durch das Mitglied eingereicht.