Amtsangemessene Alimentation
Widerspruch einlegen nicht vergessen!
Liebe Mitglieder,
zur Sicherung möglicher Ansprüche auf eine höhere (Grund-) Besoldung und Versorgung, empfiehlt der dbb Brandenburg den Beamten sowie den Versorgungsempfängern, diese auch im Jahr 2025 schriftlich geltend zu machen.
Es wird empfohlen den Widerspruch postalisch an die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB) zu übersenden. Die Übersendung des Widerspruchs per E-Mail wird von der ZBB nicht anerkannt.
Im Musterwiderspruch für das Jahr 2025 ist in diesem Jahr auch die Textpassage für den Widerspruch ab dem 3. Kind enthalten. Dieser ist in Kursivschrift dargestellt und kann -bei Bedarf- aus dem Dokument entfernt werden.
















