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Verwaltungsgerichtliches Verfahren aus 2017
Im Jahr 2017 haben viele Mitglieder mit unserer Hilfe Klage (Zahlung eines Aufstockungsbetrages-Brandenburgisches Sonderzahlungsgesetz) bei dem jeweiligen Verwaltungsgericht eingereicht.
Jetzt bekommen unserer Mitglieder ein Schreiben vom Verwaltungsgericht mit der Aufforderung die Klage zurückzuziehen, da die Musterklagen abgeschlossen sind und nicht zum Erfolg geführt haben.
Die Klagerücknahme muss jedes Mitglied durch eine Rücknahmeerklärung selbst gegenüber dem Verwaltungsgericht erklären. Jeder ist selbst Kläger. Bitte die sechs Wochenfrist beachten!
Wer trotzdem klagen möchte, muss dieses mit seiner Rechtsschutzversicherung klären oder auf eigene Kosten weiter klagen. Die Erfolgsaussichten sind jedoch gering.
Euer Landesvorstand DPolG Brandenburg