23. September 2017

Vereinbarung zu Musterverfahren

Information

Liebe Mitglieder,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

bezugnehmend auf die Problematik der Widerspruchsbescheide durch die ZBB zur umstrittenen

Sonderzahlung in 2008 haben wir Euch am 1. August 2017 per Brief ausführlich informiert und persönlich angeschrieben.

 

Viele Mitglieder nutzten unser Angebot und haben uns ihre Klagen, Widerspruchsbescheide und den dazugehörigen Rechtsschutzantrag geschickt. Gewissenhaft wurden alle Eingänge umgehend bearbeitet und dem zuständigen Verwaltungsgericht zugeleitet.

 

Jetzt hat Finanzminister Christian Görke die Vereinbarung zu Musterfahren gegengezeichnet. Diese Musterfahren gelten nur für die Widerspruchsverfahren gegen die Sonderzahlung 2008. Siehe die Vereinbarung zu Musterverfahren …

 

Es ist nicht mehr notwendig jetzt noch Klage bei den jeweiligen Verwaltungsgerichten einzureichen. Wer durch Urlaub, Krankheit oder sonstige längere Abwesenheit seinen Widerspruchsbescheid, gegen Empfangsbekenntnis, in den letzten Tagen erhalten hat, kann das Urteil des Verwaltungsgerichts abwarten. Das Einreichen von Rechtsschutzanträgen ist ebenfalls nicht mehr notwendig.

 

 

 

Landesvorstand

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