27. Februar 2024

Übernahme des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich des Landes Brandenburg

Gesetzentwurf der Landesregierung

Die Mitglieder des Landeshauptvorstandes der DPolG Brandenburg haben sich mehrheitlich gegen

die Absicht der Landesregierung, den Sockelbetrag von 200,00 Euro ab dem 01. November diesen Jahres als eine Erhöhung der Bezüge um 4,76 Prozent umzusetzen, ausgesprochen.

Dieses Herangehen bewirkt, dass bereits zu Beginn der Umsetzung die Besoldungsgruppen auseinanderdriften. Während Besoldungsgruppen bis A11 bei diesem Vorhaben mit Einbußen rechnen müssen, da der Sockelbetrag von 200 Euro rechnerisch nicht erreicht wird, wären die höheren Besoldungsgruppen hier sogar im Vorteil und finanziell bessergestellt. Das sehen wir als eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung unserer Kolleginnen und Kollegen an, die es zwingend zu vermeiden gilt.

Wir fordern die Landesregierung daher auf, ihr Versprechen zur zeit- und wertgleichen Übernahme des Tarifergebnisses einzulösen und bei allen Besoldungsgruppen der Beamtinnen und Beamten den vereinbarten Sockelbetrag zu gewähren. Erschwerend und zugleich unrecht behaftet kommt hinzu, dass auf diese Weise die unteren Besoldungsgruppen, bis einschließlich A11, mit Wirkung der Erhöhung um 5,54 Prozent im Februar 2025 trotzdem nicht auf die im Tarifergebnis verlangte Erhöhung von mindestens 340,00 Euro kommen würden. Das können wir als Gewerkschaft so nicht hinnehmen und fordern eine Korrektur dieses Angebotes seitens der Landesregierung.

Es entsteht bei unseren Kolleginnen und Kollegen der Eindruck, dass dadurch in den niedrigeren Einkommensstufen gespart werden soll und eine Mogelpackung auf deren Kosten geschnürt wird. Wir erwarten die Gleichberechtigung aller Polizistinnen und Polizisten. Jeder von ihnen kann sich ausrechnen, dass 4,76 Prozent einer Besoldung nach A9 weniger sind, als bei einer Besoldung nach A13. Der genannte Sockelbetrag in Höhe von 200,00 Euro ist fairer allen gegenüber und so sollte man auch mit unseren Kolleginnen und Kollegen umgehen und die Leistungen honorieren.

Sollte es zu einer einvernehmlichen Zustimmung zu diesem Angebot kommen, sollte man jedoch vereinbaren den Besoldungsgruppen, welche es aufgrund der genannten Regelungen nicht schaffen, eine Erhöhung von mindestens 340,00 Euro zu erreichen, eine entsprechende Ausgleichszahlung zu gewähren.

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