26. Juni 2017

Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung der Besoldung und Versorgung.

Liebe Mitglieder,

 

über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2017 im Land Brandenburg wurde in den letzten Tagen viel Unterschiedliches berichtet. Aufgrund einiger Nachfragen zu der Thematik soll hier eine kurze Zusammenfassung zum aktuellen Stand der Dinge gegeben werden.

 

Der Gesetzesentwurf wurde am 17.05.2017 in erster Lesung im Parlament in einer Grundsatzdebatte beraten und sodann an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen überwiesen. Hier fand am 15.06.2017 eine Anhörung statt, zu dem auch die Vertreter der Gewerkschaften geladen waren. Der dbb brandenburg wurde vertreten durch den stellvertretenden Vorsitzenden Detlef Daubitz. Auch der Vorsitzende der Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) Hans-Holger Büchler war im Finanzausschuss zugegen.

Am 20.06.2017 fand eine Beratung mit dem Ministerpräsidenten, dem Finanzminister und den Vorsitzenden der Regierungsfraktionen mit den Vorsitzenden der Gewerkschaften statt. Der dbb brandenburg wurde durch den Landesvorsitzenden Ralf Roggenbuck vertreten.

 

Die Landesregierung unterrichtete über folgendes mögliches Nachbesserungspaket:

 

2.000,- EURO Einmalzahlung für alle Beamtinnen und Beamten (für Pensionäre die Hälfte), verteilt über die Jahre 2017 - 2020 (jeweils im November sollen - nach derzeitigen Kenntnisstand - 2017 800,- €, 2018 600,- €, 2019 400,- € und 2020 200,- € gezahlt werden)
Zusicherung einer zusätzlichen Besoldungserhöhung für die Jahre 2019 und 2020 um jeweils 0,5 Prozent und eine im Gesetz festgeschriebene 1 zu 1 Übernahme der Tarifergebnisse (inhalts- und zeitgleich) für die Jahre 2019 und 2020
Darüber hinaus bleibt es bei der zeit- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses 2017 und 2018 plus dem Zuschlag von jeweils 0,5 Prozent in den Jahren 2017 und 2018
(Zur Erläuterung:

2017 wird das Tarifergebnis übernommen minus die 0,2 % Versorgungsrücklage. 2018 wird das Tarifergebnis wie es ist übernommen. 2017 gleicht sich dies jedoch aus, da es anstatt der 75,- Euro Sockelbeitrag in den unteren Besoldungsgruppen 0,15 % für alle Beamtinnen und Beamten gibt (Abstandsgebot). Zudem gibt es jeweils 0,5 % in 2017 und 2018 noch zusätzlich zur allgemeinen Übernahme. Konkret bedeutet dies eine Besoldungserhöhung in 2017 um 2,45 Prozent und in 2018 um 2,85 Prozent.)

 

Derzeit wird dieses Paket von den beiden Landtagsfraktionen SPD und Die Linke beraten. Am 22.06.2017 fand im Landtag eine außerplanmäßige Sitzung im Haushalts- und Finanzausschuss statt.

Letztendlich bleibt nun abzuwarten, ob die Veränderungen in der Beamtenbesoldung durch den Landtag in der Plenarsitzung am 28. bis 30.06. 2017 beraten und beschlossen werden.

 

 

dbb landesbund brandenburg

DPolG, Landesverband Brandenburg

 

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