06. Juni 2026

Amtsangemessene Alimentation

Gemeinsame Stellungnahme

Wer verfassungswidrig handelt, darf die Betroffenen nicht zur Kasse bitten.

Die aktuellen Überlegungen der Landesregierung, das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation durch Kompensationsmaßnahmen zu finanzieren, stoßen auf entschiedene Ablehnung. Die Pläne, Pensionskürzungen, eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit oder die Auflösung der Pensionskasse zu prüfen, werden von den beteiligten Gewerkschaften scharf kritisiert: · DJG (Deutsche Justiz-Gewerkschaft) · DPolG (Deutsche Polizeigewerkschaft) · DSTG (Deutsche Steuer-Gewerkschaft) · komba gewerkschaft (Fachgewerkschaft für den Flächedienst und die privatisierten Dienstleistungsbereiche) . BSBD (Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands – Landesverband Brandenburg e.V.)
 

Verfassungsgemäße Besoldung ist keine Verhandlungsmasse
 

Es hinterlässt einen faden Beigeschmack, dass die Gewährung einer verfassungsgemäßen Besoldung faktisch an Gegenleistungen geknüpft werden soll. Es ist nicht hinnehmbar, dass ausgerechnet diejenigen, die über 15 Jahre hinweg verfassungswidrig zu niedrig besoldet wurden, nun erneut die Lasten politischer Versäumnisse tragen müssen. Spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 war klar, dass die Länder ihre Besoldungssysteme grundlegend anpassen müssen. Brandenburg hatte jahrelang Zeit, finanzielle Rücklagen zu bilden und strukturelle Reformen vorzubereiten. Dass dies versäumt wurde, darf nicht als Argument dienen, die Betroffenen erneut zu belasten. Die Beamtinnen und Beamten mussten ihre verfassungsgemäße Alimentation über viele Jahre hin weg – oft gegen erheblichen Widerstand der Landesregierung – einklagen. Es ist ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit, dass der Staat seine Fehler selbst korrigiert, statt sie auf die rechtswidrig Benachteiligten abzuwälzen. Eine solche „Kompensation“ würde bedeuten, dass die Beschäftigten ein zweites Mal für dieselbe politische Fehlentscheidung zahlen.
 

Verschärfung des Fachkräftemangels
 

Zudem gehen die geplanten Maßnahmen vollkommen am eigentlichen Problem vorbei. Brandenburg hat bereits heute erhebliche Schwierigkeiten, ausreichend Personal für den öffentlichen Dienst zu gewinnen und langfristig zu binden. Statt die Attraktivität des Staatsdienstes zu stärken, bauen diese Vorschläge zusätzliche Hürden auf. Wer mehr Arbeit bei schlechteren Rahmenbedingungen verlangt, darf sich nicht wundern, wenn sich immer weniger Menschen für eine Laufbahn im öffentlichen Dienst entscheiden.
 

Fataler Vertrauensverlust
 

Die Umsetzung des Urteils ist keine politische Option, sondern eine verfassungsrechtliche Verpflichtung, die nicht mit Sparmaßnahmen verknüpft werden darf. Die Botschaft der Landesregierung wäre fatal: Wer sein Recht einklagt, wird anschließend mit neuen Nachteilen bestraft. Das widerspricht jedem Verständnis von Fairness, der Fürsorgepflicht und dem Vertrauen in den Staat als Arbeitgeber. Die Beschäftigten haben ihren Teil geleistet – sie haben gearbeitet, geklagt und Recht bekommen. Die Wiederherstellung der Verfassungsgemäßheit ist eine Bringschuld des Staates. Jetzt ist die Politik am Zug.
 

Unsere Forderungen an die Landesregierung:
 

  • Keine Kompensationsmaßnahmen zulasten der Beamtinnen und Beamten. Wir weisen jede Form von Pensionskürzung, Arbeitszeiterhöhung oder an deren strukturellen Verschlechterungen entschlossen zurück.
     
  • Transparente Offenlegung, warum trotz jahrelanger Vorwarnungen keine finanzielle Vorsorge getroffen wurde.
     
  • Ehrliche politische Entscheidungen darüber, wie die verfassungsrechtlichen Verpflichtungen künftig solide und fair finanziert werden.
     

Gemeinsame Stellungnahme

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