Öffentlichen Dienst aufgabengerecht ausstatten
Experten-Treffen in Speyer
Eine aufgabengerechte Personalausstattung des öffentlichen Dienstes hat der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach anlässlich einer Expertentagung am 21./22. März 2018 am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer angemahnt. dbb Vize Friedhelm Schäfer übte scharfe Kritik an der Zersplitterung des Besoldungsrechts.
„Die Bewältigung der Flüchtlingskrise, während der es staatlicherseits an allen Ecken und Enden knirschte, war ein gutes Beispiel dafür, was es heißt, wenn der öffentliche Dienst über Jahrzehnte auf Kante genäht wird durch Stellenkürzungen und pauschale Stelleneinsparungen“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach in der Podiumsdiskussion „Die Zukunft des öffentlichen Dienstes“ am 21. März 2018. Vor diesem Hintergrund sei das klare Bekenntnis der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag zu einem starken und handlungsfähigen Staat, das auch im Stellenausbau der Sicherheitsbehörden zum Ausdruck gebracht werde, ein positives Signal. „Wenn die Politik dem öffentlichen Dienst Aufgaben zuweist, muss sie ihn auch so ausstatten, dass er diese Aufgaben erfüllen kann“, betonte Silberbach. Angesichts der in großer Zahl anstehenden Ruhestandseintritte – zwischen 25 und 30 Prozent der Beschäftigten in den nächsten zehn Jahren – komme es dabei insbesondere auf eine effektive Nachwuchsgewinnung an. „Wenn wir als Staat und Gesellschaft auch in Zukunft handlungsfähig bleiben wollen, muss uns qualifizierter Nachwuchs etwas wert sein. Dazu passt es nicht, dass jüngere Menschen bislang häufig mit befristeten Verträgen im öffentlichen Dienst konfrontiert sind, die ihnen keinerlei Perspektive aufzeigen“, kritisierte der dbb Bundesvorsitzende. In weiteren Privatisierungen staatlicher Aufgaben sieht Silberbach keine tragfähige Alternative zu einem leistungsfähigen öffentlichen Dienst: „Die jahrzehntelange Erfahrung mit diversen Projekten zeigt, dass ‚Privat vor Staat‘ eigentlich nie reibungslos verläuft. ÖPP-Projekte sind häufig auch nicht kostengünstiger – Gewinne werden privatisiert, aber die Kosten beziehungsweise Verluste tragen am Ende der Staat und seine Bürger“, erläuterte Silberbach, darauf hätten nicht zuletzt auch die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder mehrfach hingewiesen. Auch eine Abschaffung des Beamtenstatus hält der dbb Chef für falsch: „Die Handlungsfähigkeit des Staates muss dauerhaft sichergestellt sein. In den Bereichen, wo dies ganz zwingend erforderlich ist und von den Bürgern auch erwartet wird, sorgt der besondere Status des Beamten, belegt mit einem Streikverbot, dafür, dass auf den Staat Verlass ist. Mit diesem Prinzip fahren wir seit sehr langer Zeit ganz ausgezeichnet, und es gibt nicht einen vernünftigen Grund, an diesem sinnvollen Qualitätsmerkmal herumzudoktern“, betonte Silberbach.
Kritik an Zersplitterung und Willkür im Besoldungsrecht
Der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, Friedhelm Schäfer, nutzte das Experten-Treffen in Speyer, um auf die verheerenden Folgen der Zersplitterung des Besoldungsrechts aufmerksam zu machen. „Die Bezahlung der Beamten von Bund, Ländern und Kommunen ist in einem Zustand, in dem es keinerlei Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Besoldung und Versorgung mehr gibt. Zwischen dem Bund und den Ländern gibt es bei gleichem Amt, gleicher Erfahrung und Tätigkeit Besoldungsdifferenzen von über 15 Prozent zwischen einzelnen Ländern und dem Bund“, kritisierte Schäfer am 22. März 2018. Es könne heute nicht mehr gesagt werden, was ein Beamter in der Besoldungsgruppe A 5, A 9 oder A 13 grundsätzlich verdient, da es durch die verschiedenen Besoldungstabellen mit acht, elf oder zwölf Stufen und unterschiedlichen Laufzeiten innerhalb der Stufen sowie der unterschiedlichen Gewährung einer Sonderzahlung überhaupt keine Vergleichbarkeit mehr gebe. „Diese Besoldungsdifferenzen wirken sich natürlich auch bei der Versorgungsberechnung aus“, betonte Schäfer und fasste zusammen: „Ich sehe keinen angestrebten, sinnvollen Wettbewerbsföderalismus. Ich sehe aber teilweise willkürliche Einsparungen, eine nicht mehr überschaubare Rechtszersplitterung und die Neigung zu punktuellen und unterschiedlichen Kleinstlösungen, gerade bei mit der Aufgabe fremdelnden Bundesländern, statt alle objektiv notwendigen Weiterentwicklungen umzusetzen. Die Sinnhaftigkeit des Wechsels von ehemals knapp 100 Paragraphen eines einheitlichen Bundesbesoldungsgesetzes zu inzwischen mehr als 2.000 Festlegungen gehört auf den Prüfstand. Diese Normenflut führt zu Intransparenz, Ungerechtigkeiten und ist zur Aufrechterhaltung einer benötigten bundesweiten Mobilität vollkommen kontraproduktiv“, so Schäfer.
Die Tagung „Entwicklungen und Perspektiven des öffentlichen Dienstes“ fand am 21./22. März 2018 am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer statt. Das Institut ist außeruniversitäres Kompetenzzentrum deutscher, europäischer und internationaler verwaltungswissenschaftlicher Forschung und Beratung und wird von Bund und Ländern gemeinsam getragen.
Redaktion: Dr. Frank Zitka
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