19. Dezember 2020

DPolG–Schlagzeilen und Informationen (07-20) Landesverband Brandenburg

In dieser Ausgabe lesen Sie:

1. Corona-Sonderzahlung

2. Wachpolizei in Brandenburg

3. Beförderungen 2020

4. Veränderungsmeldung

5. Musterwidersprüche Haushaltsjahr 2020

6. Leistungen der DPolG Brandenburg

7. Weihnachtsgrüße

 

1. Corona-Sonderzahlung

Mit Schreiben vom 9. Dezember 2020 haben wir uns an den Innenminister des Landes Brandenburg, Herrn Stübgen, gewandt und die Zahlung einer Corona-Sonderzahlung gefordert. Nicht nur im Frühjahr waren alle Kolleginnen und Kollegen erhöhten Risiken durch die Corona-Pandemie ausgesetzt. Der Lockdown geht weiter und er wird nicht am 10. Januar 2021 enden.

 

2. Schreiben an die im Landtag vertretenen Fraktionen

Mit Schreiben vom 9. Dezember 2020 haben wir uns an die Fraktionsvorsitzenden der im Landtag Brandenburg vertretenen Fraktionen gewandt. Inhalt unseres Briefes ist die Parteien zu sensibilisieren in Brandenburg eine Wachpolizei einzuführen bzw. mit den Fraktionsvorsitzenden dazu ins Gespräch zu kommen.

 

3. Beförderungen 2020

Liebe Mitglieder, Kolleginnen und Kollegen,

unseren herzlichen Glückwunsch an alle die in diesem Jahr befördert wurden. Wir wünschen Euch weiterhin viel Erfolg, gutes Gelingen und viel Gesundheit.

 

4.. Veränderungsmeldung

Wir möchten Euch bitten Veränderungen, die Eure Person betreffen uns zeitnah zu melden. Sei es der Umzug in eine neue Wohnung, die Änderung der Bankverbindung, eventuelle Beförderung usw. Möglich ist dieses per E-Mail, Telefon oder mit der Post.

Leider kommt es häufig vor, dass Post an unsere Mitglieder nicht zugestellt werden kann, alles kann man nicht per E-Mail regeln. Zum 1. jeden Quartals ziehen wir die Mitgliedsbeiträge ein, auch da haben wir höhere Kosten, wenn eine Buchung nicht erfolgen kann.

Bitte denkt an Eure Gewerkschaft falls Veränderungen ins Haus stehen. Vielen Dank.

 

5. Musterwidersprüche für das Haushaltsjahr 2020

Das Bundesverfassungsgericht hat mit zwei Beschlüssen vom 4. Mai 2020 festgestellt, dass sowohl die „Grundbesoldung“ im Land Berlin im Jahr 2009 bis 2015 als auch die in den Jahren 2013 bis 2015 in Nordrhein-Westfalen gewährte Besoldung ab dem dritten Kind in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen war.

In den Entscheidungen wurden die Gesetzgeber der Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen jeweils aufgefordert, bis zum 1. Juli bzw. 31. Juli 2021 eine verfassungskonforme Regelung zu treffen. Angesichts der Komplexität der Entscheidungen ist erst im nächsten Jahr mit entsprechenden Gesetzentwürfen zu rechnen und nach Vorliegen der Gesetzesentwürfe wird eine Entscheidung der Landesregierung Brandenburg zu erwarten sein, wie mit den Beschlüssen umgegangen wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat in beiden Entscheidungen betont, dass nur diejenigen Beamtinnen und Beamte eine Nachzahlung erwarten können, die ihre Ansprüche jeweils im laufenden Haushaltsjahr geltend machen.

Der dbb brandenburg und tarifunion empfiehlt daher ausdrücklich, Widerspruch für das Jahr 2020 einzulegen. Dieser muss von jedem Einzelnen eigenständig bei den Dienstherren noch im laufenden Haushaltsjahr 2020 eingelegt werden. Eine Rechtschutzgewährung durch den dbb ist angesichts der Anzahl der Fälle und der nicht feststehenden Erfolgsaussichten nicht möglich.

Die zwei Musterwidersprüche findet Ihr auf unserer Homepage. Beamtinnen und Beamten mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern wird empfohlen, zwei Widersprüche einzulegen.  

 

6. Leistungen der DPolG Brandenburg

 

Alle Mitglieder der DPolG im dbb, Landesverband Brandenburg e.V., haben durch die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages gemäß der Geschäftsordnung Anspruch auf folgende Leistungen:

 

1.      Berufsrechtsschutz

Die Leistung erstreckt sich auf Rechtsanwalts- und Gerichtskosten für die Verteidigung im Zusammenhang mit bestimmten Ordnungswidrigkeiten -, Straf- oder Disziplinarverfahren. Ferner werden die Kosten für die gerichtliche und außergerichtliche Klärung von Fragen aus dem Arbeits- oder öffentlichen Anstellungsverhältnis übernommen. Die Fahrt vom und zum Dienst ist vom Berufsrechtsschutz ebenso erfasst wie die Fahrt mit dem Dienstfahrzeug.  

 

2.     Schutz bei Vermögens- und Diensthaftpflichtschäden

Regresshaftpflicht - Schutz

Der Schutz wird in dem Fall gewährt, in dem das Mitglied aus beruflicher Tätigkeit, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten in Anspruch genommen wird (gem. AVB). Er schützt gegen Haftpflicht- und Regressansprüche der Anstellungsbehörde aus Anlass von Schäden, die im Zusammenhang mit dem dienstlichen Führen oder Lenken von Dienstkraftfahrzeugen, Diensthunden, Dienstpferden, Dienstbooten und Luftfahrzeuge stehen.

 

Euro     3.000.000 pauschal für Personen- und Sachschäden;

Euro          50.000 für Vermögensschäden;

Euro          50.000 für das Abhandenkommen von beruflichen Schlüsseln/Code-Cards;

Euro            3.000 für das Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen.

 

Geräte- und Geräteregresshaftpflicht:

Euro         50.000 für Personen- und Sachschäden;

Euro              700 für das Abhandenkommen von Digitalfunkgeräten.

 

3.     Leistungen bei Unfällen

 

Dienst- /Freizeitunfall: bei Unfalltod Euro 1.500- bei körperlichem Dauerschaden bis zu Euro 3.600

 

4. Kostenlose kleine Anwartschafts-Versicherung für Auszubildende in der Polizei

5. Geburtsbeihilfen

Gewährung einer Beihilfe von Euro 50 bei jeder Geburt

 

Unsere Beitragssätze (monatlich)

Beamte                         0,56% der jeweiligen Besoldung des Eingangsamtes

Arbeitnehmer                 0,50% der jeweiligen Tarifgruppen der Eingangsstufen

Auszubildende              Euro 3,00 Festbetrag

Pensionäre und Rentner Euro 5,00 Festbetrag

Hinterbliebene Euro 1,00 Festbetrag

Bei dienstlicher Freistellung ohne Bezüge ruht auf Antrag die Mitgliedschaft. In der Elternzeit wird

die Mitgliedschaft auf Antrag mit einem Festbetrag von Euro 1,50 weitergeführt. Alle Mitgliedsbeiträge

werden im Lastschriftverfahren zugunsten des Kontos des Landesverbandes quartalsweise in voller Höhe

eingezogen.

 

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7. Weihnachtsgrüße

Weihnachten ist das Fest der Dankbarkeit

für das Vertrauen und die Zusammenarbeit,

 

Weihnachten ist das Fest zum Hoffnung geben,

dass wir weiter erfolgreiche Wege und Ziele anstreben.

 

Weihnachten ist das Fest der guten Tat,

die sagt, ich stehe zur Seite mit erlaubtem Rat.

 

Weihnachten lässt für Wunsch und Traum

ein jedem einen großen Raum.

 

 

 

 

Liebe Mitglieder,                                                                

liebe Kolleginnen und Kollegen,  

 

das Jahr neigt sich dem Ende entgegen, nun wird es Zeit euch allen Danke zu sagen.

 

Wir bedanken uns für die erfolgreiche und gute Zusammenarbeit in diesem Jahr. Wir wünschen euch und euren Familien ein friedvolles Weihnachtsfest, sowie einen guten Rutsch ins Jahr 2021.

 

Allen Kolleginnen und Kollegen, die über die Feiertage dienstlich eingebunden sind und für unser aller Sicherheit sorgen, wünschen wir einen ruhigen Dienst.

 

Eure DPolG Brandenburg

             

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Besuchen Sie uns auch im Internet: www.dpolg-brandenburg.com

 

DPolG – Blau ist Vertrauen!

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Erscheint in unregelmäßigen Abständen. Bei Bedarf ist der Nachdruck kostenfrei, Quellenangabe erbeten. Die unter Verfassernamen veröffentlichten Artikel stellen nicht in jedem Fall die Meinung der DPolG dar.

 

Ende DPolG Schlagzeilen 07-20

 

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