DPolG–Schlagzeilen und Informationen (05-20) Landesverband Brandenburg
In dieser Ausgabe lesen Sie:
1. DPolG bekräftigt Ablehnung gegenüber Innenministern
2. Veränderungsmeldung
3. Rechtsberatung
4. Leistungen der DPolG Brandenburg
5. Termine
1. Rassismus-Studie für die Polizei
DPolG bekräftigt Ablehnung gegenüber Innenministern
Der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt hat in einem Schreiben an die Landesinnenminister und -senatoren die klare Ablehnung der Deutschen Polizeigewerkschaft zu einer Rassismus-Studie für die Polizei erläutert.
Dies gilt auch für eine Untersuchung, die sich mit dem Thema „Racial Profiling“ befassen soll. „Personenkontrollen, die auf „Racial Profiling“ beruhen, finden unsere klare Ablehnung; sie sind nicht nur rechtswidrig, sondern menschenverachtend und diskriminierend; sie dürfen in der polizeilichen Praxis keine Anwendung finden. Vorwürfe gegen einzelne Kontrollteams müssen aufgeklärt und Verstöße sanktioniert werden“, stellte der Vorsitzende klar.
„Rassistische, menschenfeindliche und extremistische Einstellungen haben in der Polizei und im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Extremisten jeglicher Art gehören nicht in den Staatsdienst, an welcher Stelle auch immer“, so Rainer Wendt, der das Diskriminierungsverbot auch für die Beschäftigten der Polizei fordert: „Das Verbot von Diskriminierung gilt allerdings auch für die staatlich Beschäftigten selbst. Die Auswahl einer Berufsgruppe und damit die Stigmatisierung ihrer Beschäftigten, indem ihnen eine besondere Affinität für rechtsstaatswidriges Handeln unterstellt wird, ist nicht zu akzeptieren.“
Dies gilt nach Auffassung der DPolG auch für Erkenntnisanfragen bei Verfassungsschutzbehörden für Bewerberinnen und Bewerber für die Polizei. Die Auswahl einer einzelnen Berufsgruppe ist nicht diskriminierungsfrei und deshalb unakzeptabel. (DPolG Bund)
2. Veränderungsmeldung
Wir möchten Euch bitten Veränderungen, die Eure Person betreffen uns zeitnah zu melden. Sei es der Umzug in eine neue Wohnung, die Änderung der Bankverbindung, eventuelle Beförderung usw. Möglich ist dieses per E-Mail, Telefon oder mit der Post.
Leider kommt es häufig vor, dass Post an unsere Mitglieder nicht zugestellt werden kann, alles kann man nicht per E-Mail regeln. Zum 1. jeden Quartals ziehen wir die Mitgliedsbeiträge ein, auch da haben wir höhere Kosten, wenn eine Buchung nicht erfolgen kann.
Bitte denkt an Eure Gewerkschaft, wenn Veränderungen ins Haus stehen. Vielen Dank.
3. Rechtsberatung
Rechtsberatung für DPolG Mitglieder
Um vorherige Anmeldung (Landesgeschäftsstelle der DPolG Brandenburg- Telefon: 0331-280 44 55) wird gebeten.
Rechtsberatungstermine für Mitglieder der DPolG zu Fragen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit:
· öffentliches Dienstrecht
· Beamtenrecht
· Disziplinarrecht
· Tarifrecht
· Arbeitsrecht
· Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht
Ort: Geschäftsstelle des dbb brandenburg
Weinbergstraße 36
14469 Potsdam
Telefon: (0331) 2753600
Telefax: (0331) 2753602
Datum: Mittwoch, 12. August 2020
Mittwoch, 9. September 2020
Zeit: 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr
4. Leistungen der DPolG Brandenburg
Alle Mitglieder der DPolG im dbb, Landesverband Brandenburg e.V., haben durch die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages gemäß der Geschäftsordnung Anspruch auf folgende Leistungen:
1. Berufsrechtsschutz
Die Leistung erstreckt sich auf Rechtsanwalts- und Gerichtskosten für die Verteidigung im Zusammenhang mit bestimmten Ordnungswidrigkeiten -, Straf- oder Disziplinarverfahren. Ferner werden die Kosten für die gerichtliche und außergerichtliche Klärung von Fragen aus dem Arbeits- oder öffentlichen Anstellungsverhältnis übernommen. Die Fahrt vom und zum Dienst ist vom Berufsrechtsschutz ebenso erfasst wie die Fahrt mit dem Dienstfahrzeug.
2. Schutz bei Vermögens- und Diensthaftpflichtschäden
Regresshaftpflicht - Schutz
Der Schutz wird in dem Fall gewährt, in dem das Mitglied aus beruflicher Tätigkeit, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten in Anspruch genommen wird (gem. AVB). Er schützt gegen Haftpflicht- und Regressansprüche der Anstellungsbehörde aus Anlass von Schäden, die im Zusammenhang mit dem dienstlichen Führen oder Lenken von Dienstkraftfahrzeugen, Diensthunden, Dienstpferden, Dienstbooten und Luftfahrzeuge stehen.
Euro 3.000.000 pauschal für Personen- und Sachschäden;
Euro 50.000 für Vermögensschäden;
Euro 50.000 für das Abhandenkommen von beruflichen Schlüsseln/Code-Cards;
Euro 3.000 für das Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen.
Geräte- und Geräteregresshaftpflicht:
Euro 50.000 für Personen- und Sachschäden;
Euro 700 für das Abhandenkommen von Digitalfunkgeräten.
3. Leistungen bei Unfällen
Dienst- /Freizeitunfall: bei Unfalltod Euro 1.500- bei körperlichem Dauerschaden bis zu Euro 3.600
4. Kostenlose kleine Anwartschafts-Versicherung für Auszubildende in der
Polizei
5. Geburtsbeihilfen
Gewährung einer Beihilfe von Euro 50 bei jeder Geburt
Unsere Beitragssätze (monatlich)
Beamte 0,56% der jeweiligen Besoldung des Eingangsamtes
Arbeitnehmer 0,50% der jeweiligen Tarifgruppen der Eingangsstufen
Auszubildende Euro 3,00 Festbetrag
Pensionäre und Rentner Euro 5,00 Festbetrag
Hinterbliebene Euro 1,00 Festbetrag
Bei dienstlicher Freistellung ohne Bezüge ruht auf Antrag die Mitgliedschaft. In der Elternzeit wird
die Mitgliedschaft auf Antrag mit einem Festbetrag von Euro 1,50 weitergeführt. Alle Mitgliedsbeiträge
werden im Lastschriftverfahren zugunsten des Kontos des Landesverbandes quartalsweise in voller Höhe
eingezogen.
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6. Termine
8. und 9. Oktober 2020 Landeshauptvorstandssitzung
2. Dezember 2020 Weihnachtsfeier für unsere Pensionäre und Rentner
18. / 19.01.2021 Bundeskongress der DPolG
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DPolG – Blau ist Vertrauen!
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Erscheint in unregelmäßigen Abständen. Bei Bedarf ist der Nachdruck kostenfrei, Quellenangabe erbeten. Die unter Verfassernamen veröffentlichten Artikel stellen nicht in jedem Fall die Meinung der DPolG dar.
Ende DPolG Schlagzeilen 05-20