01. Juni 2020

DPolG Brandenburg Schlagzeilen 03-2020

Liebe Mitglieder,

 

 

 

zur weiteren Verwendung die DPolG Brandenburg Schlagzeilen 03-20.

DPolG–Schlagzeilen und Informationen (03-20)

Landesverband Brandenburg

1.  Antidiskriminierungsgesetz Land Berlin

Der Landesverband der Deutschen Polizeigewerkschaft in Brandenburg zeigt sich erschüttert und wehrt sich energisch gegen das im Land Berlin geplante Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Wenn Justizsenator Dirk Behrendt verlautbart es gehe dabei um „schwarze Schafe bei der Polizei“ ist das ein Signal dafür, dass jede Polizistin und jeder Polizist in Zukunft unter Generalverdacht stehen, in Ausübung ihrer / seiner beruflichen Tätigkeit diskriminierend gegenüber dem Bürger welcher Herkunft auch immer zu handeln.

 

Das träfe dann auch auf jeden anderen Polizeibeamten zu der in Berlin hoheitliche Aufgaben

wahrnimmt, natürlich ist es nur verständlich, dass die Polizeien der Länder Abstand davon nehmen

ihre Kolleginnen und Kollegen weiterhin zur Unterstützung bei Großeinsätzen in die Hauptstadt

zu entsenden.

 

Erhebt jemand den Vorwurf er sei durch Polizeibeamte diskriminiert worden, ohne einen Beweis dafür erbringen zu müssen und der Polizist muss seine Unschuld beweiskräftig begründen ist hier die Beweislast umgekehrt und der Kollege wird ohne Zweifel zum Opfer. Dabei hat er Rechtsstaatlichkeit durchgesetzt und sich dabei an die ihm zugesicherten Befugnisse des Polizeigesetzes gehalten.

 

Dieses Gesetz öffnet Tür und Tor für jene die sich links- und rechtsextrem der Gesellschaft bewegen und ohnehin feindselig der Polizei und dem Staat gegenüberstehen.

 

Wir sehen in diesem Gesetzentwurf und in den Aussagen des Berliner Justizsenators ein politisch motiviertes Misstrauensvotum gegen die Polizei und nicht nur der in Berlin. Wird dieses Gesetz in Berlin verabschiedet löst man sehr wahrscheinlich eine Flut an Beschwerden und Klagen gegen

Polizeibeamte, aber auch andere Beschäftigte des öffentlichen Dienstes aus und überfordert somit die ohnehin an ihren Grenzen arbeitenden Justizorgane.

 

Wir fordern den Senat Berlins auf, diesen Gesetzentwurf zu stoppen und nicht weiter zu verfolgen.

Dieses Gesetzgebungsverfahren muss angehalten und verworfen werden.

 

Wir fordern den Minister für Inneres und Kommunales in Brandenburg auf, bis auf Weiteres und

bei Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes im Land Berlin keine Polizeibeamten aus Brandenburg

zum Einsatz nach Berlin zu entsenden. Wir müssen unsere Kolleginnen und Kollegen vor dieser offenkundigen Willkür und den daraus resultierenden Gefahren schützen.

 

Peter Neumann

Landesvorsitzender DPolG Brandenburg

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Pressemitteilung DPolG Bund

Rainer Wendt-Bundesvorsitzender

Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG): Antidiskriminierungsgesetz in Berlin
 empört die gesamte deutsche Polizei!

Das vom Land Berlin geplante Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) stößt nicht nur bei der Polizei in der Hauptstadt auf breite Ablehnung.

"Dieses Gesetz kommt mit einer harmlosen, eher positiven Bezeichnung daher und ist in Wahrheit getrieben von Misstrauen und Verachtung gegenüber der Polizei und dem gesamten öffentlichen Dienst in Berlin", kritisierte Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der DPolG, in Berlin.

"Die Behauptung, dass mit diesem Gesetz eine Schutzlücke geschlossen würde, ist absurd, es gibt diese Schutzlücke überhaupt nicht. Tatsache ist, dass sich in weniger als fünf Fällen behaupteter Diskriminierung tatsächliche Anhaltspunkte ergeben haben, die darauf hinweisen, dass die Polizei falsch gehandelt habe. Das Verbandsklagerecht wird dazu führen, dass die Arbeit der Polizei ad absurdum geführt wird, die selbsternannten Diskriminierungswächter werden die öffentliche Verwaltung mit ihren Behauptungen in Atem halten, die Arbeit wird dramatisch erschwert werden.

Dieses Gesetz wird die Polizei aus anderen Ländern und aus der Bundespolizei nicht treffen, aber es besteht durchaus die Gefahr, dass man andernorts überlegt, überhaupt noch Unterstützung nach Berlin zu entsenden, wenn der Gesetzgeber in dieser Weise der Polizei in den Rücken fällt und sie unter Generalverdacht stellt. Die Umkehr der Beweislast zuungunsten der Polizei setzt dem allen noch die Krone auf, dieses Gesetz ist so schlecht, dass es nicht das Papier wert ist, auf dem es steht!"

Die DPolG wird die morgige Tagung (27.05.2020) des Hauptausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses sehr genau verfolgen und nicht zögern, ihr insoweit bestehendes Misstrauen gegenüber dem Berliner Senat auch weiterhin deutlich zum Ausdruck zu bringen.

2. Polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2019 (28.05.2020):
Politik freut sich, die Einsatzkräfte der Polizei nicht

Rückgang registrierter Delikte wird keinerlei Einfluss auf das Unsicherheitsgefühl in der Bevölkerung haben, ist sich der DPolG-Vorsitzende sicher.
 

In Berlin erklärte DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Das Unsicherheitsgefühl in der Bevölkerung steigt, die Kriminalitätsfurcht auch, daran werden die Zahlen nichts ändern, sie schildern ohnehin nur die registrierten Straftaten, die von der Polizei bearbeitet wurden. Was nicht von Geschädigten zur Anzeige gebracht oder von der Polizei entdeckt wurde, kommt in der Statistik nicht vor.
 

Jährlich neue Rekorde bei der Gewalt gegen die Polizei, acht Prozent mehr sind ein neuer Höchststand.  Es zeigt sich, dass die Akzeptanz staatlichen Handelns weiter abnimmt und die Einsatzkräfte der Polizei dies tagtäglich zu spüren bekommen. Dazu zählt auch, dass diese Gewalt nahezu alltäglich geworden ist und es keine gängigen Täterprofile gibt. Die Vorstellung der Kriminalitätsstatistik für das vergangene Jahr bringt für die Polizei keine Entwarnung, im Gegenteil. „Bei den Einsatzkräften der Polizei stellt sich keine Freude darüber ein, dass rein statistisch die Zahl der registrierten Straftaten gesunken ist, die Angriffe gegen die Polizei haben ein dramatisches Ausmaß angenommen!“ stellte der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, fest.  Der

Die politisch motivierte Gewalt ist bedrohlich und die Polizei steht auch hier mitten in der Auseinandersetzung. Bei Demonstrationen wird nicht mehr davor zurückgeschreckt, lebensbedrohliche Angriffe auf einzelne Polizistinnen und Polizisten und hasserfüllte Attacken auf den Staat insgesamt und alle ihn repräsentierenden Institutionen zu verüben.
 

Es ist interessant, dass politisch Verantwortliche mehr Personal für die Sicherheitsbehörden und einen starken Rechtsstaat fordern. Sie schließen sich damit gewerkschaftlichen Forderungen an, die sie vorher jahrzehntelang ignoriert haben.  Schon in den nächsten Haushaltsberatungen werden sie für die Forderungen auch Flagge zeigen müssen, wir haben kein Verständnis dafür, dass in einigen Parlamenten und Regierung schon jetzt über Kürzungen bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes nachgedacht wird, so stärkt man den Staat jedenfalls nicht!“
 

Vorgestellt wurden auch die Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität 2019. Demnach gab es einen Anstieg um 14 Prozent auf 41.000 Straftaten bundesweit. Dabei wird deutlich, dass die alten Erklärungsmuster für politisch motivierte Kriminalität nicht mehr taugen. Wendt: „Solche Straftaten lassen sich nicht mehr eindeutig politischen Richtungen zuordnen – wie links oder rechts. Die Gewalt richtet sich gegen den Staat an sich. Es braucht deshalb eine neue Definition und gezielte Strategien zur Bekämpfung.“

Pressemitteilung DPolG Bund- V.i.S.d.P.: Rainer Wendt

3. Veränderungsmeldung

Wir möchten Euch bitten Veränderungen, die Eure Person betreffen uns zeitnah zu melden. Sei es der Umzug in eine neue Wohnung, die Änderung der Bankverbindung, eventuelle Beförderung usw. Möglich ist dieses per E-Mail, Telefon oder mit der Post.

Leider kommt es häufig vor, dass Post an unsere Mitglieder nicht zugestellt werden kann, alles kann man nicht per E-Mail regeln. Zum 1. jeden Quartals ziehen wir die Mitgliedsbeiträge ein, auch da haben wir höhere Kosten, wenn eine Buchung nicht erfolgen kann.

Bitte denkt an Eure Gewerkschaft, wenn Veränderungen ins Haus stehen. Vielen Dank.

 

 

4. Rechtsberatung

 

Rechtsberatung für DPolG Mitglieder

 

Um vorherige Anmeldung (Landesgeschäftsstelle der DPolG Brandenburg- Telefon: 0331-280 44 55) wird gebeten.

 

Rechtsberatungstermine für Mitglieder der DPolG zu Fragen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit:

·         öffentliches Dienstrecht

·         Beamtenrecht

·         Disziplinarrecht

·         Tarifrecht

·         Arbeitsrecht

·         Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht

 

Ort:                  Geschäftsstelle des dbb brandenburg

                        Weinbergstraße 36

                        14469 Potsdam

 

Telefon: (0331) 2753600

Telefax: (0331) 2753602

 

Datum:               Mittwoch, 10. Juni 2020

 

Zeit:                 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr

5. Leistungen der DPolG Brandenburg

 

Alle Mitglieder der DPolG im dbb, Landesverband Brandenburg e.V., haben durch die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages gemäß der Geschäftsordnung Anspruch auf folgende Leistungen:

 

1.       Berufsrechtsschutz

Die Leistung erstreckt sich auf Rechtsanwalts- und Gerichtskosten für die Verteidigung im Zusammenhang mit bestimmten Ordnungswidrigkeiten -, Straf- oder Disziplinarverfahren. Ferner werden die Kosten für die gerichtliche und außergerichtliche Klärung von Fragen aus dem Arbeits- oder öffentlichen Anstellungsverhältnis übernommen. Die Fahrt vom und zum Dienst ist vom Berufsrechtsschutz ebenso erfasst wie die Fahrt mit dem Dienstfahrzeug.  

 

2.      Schutz bei Vermögens- und Diensthaftpflichtschäden

Regresshaftpflicht - Schutz

Der Schutz wird in dem Fall gewährt, in dem das Mitglied aus beruflicher Tätigkeit, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten in Anspruch

genommen wird (gem. AVB). Er schützt gegen Haftpflicht- und Regressansprüche der Anstellungsbehörde aus Anlass von Schäden, die im Zusammenhang mit dem dienstlichen Führen oder Lenken von Dienstkraftfahrzeugen, Diensthunden, Dienstpferden, Dienstbooten und Luftfahrzeuge stehen.

 

Euro     3.000.000 pauschal für Personen- und Sachschäden;

Euro          50.000 für Vermögensschäden;

Euro          50.000 für das Abhandenkommen von beruflichen Schlüsseln/Code-Cards;

Euro            3.000 für das Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen.

 

Geräte- und Geräteregresshaftpflicht:

Euro         50.000 für Personen- und Sachschäden;

Euro              700 für das Abhandenkommen von Digitalfunkgeräten.

 

1.      Leistungen bei Unfällen

 

Dienst- /Freizeitunfall: bei Unfalltod Euro 1.500- bei körperlichem Dauerschaden bis zu Euro 3.600

 

4. Kostenlose Anwartschaftsversicherung für Auszubildende in der Polizei

 

5. Geburtsbeihilfen

Gewährung einer Beihilfe von Euro 50 bei jeder Geburt

 

 

Unsere Beitragssätze (monatlich)

Beamte                         0,56% der jeweiligen Besoldung des Eingangsamtes

Arbeitnehmer                 0,50% der jeweiligen Tarifgruppen der Eingangsstufen

Auszubildende              Euro 3,00 Festbetrag

Pensionäre und Rentner Euro 5,00 Festbetrag

Hinterbliebene               Euro 1,00 Festbetrag

Bei dienstlicher Freistellung ohne Bezüge ruht auf Antrag die Mitgliedschaft. In der Elternzeit wird

die Mitgliedschaft auf Antrag mit einem Festbetrag von Euro 1,50 weitergeführt. Alle Mitgliedsbeiträge

werden im Lastschriftverfahren zugunsten des Kontos des Landesverbandes quartalsweise in voller Höhe

eingezogen.

 

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6. Termine (je nach Lage und Lockerungen)

8. und 9. Oktober 2020 Landeshauptvorstandssitzung

2. Dezember 2020 Weihnachtsfeier für unsere Pensionäre und Rentner

 

 

Schlagzeilen 03-2020

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