06. März 2023

Wir haben etwas mitgebracht

DPolG Brandenburg im Gespräch mit dem Minister für Inneres und Kommunales

Als wir uns entschieden haben, mit unserem Innenminister ins Gespräch zu gehen, war für Peter Neumann, den Landesvorsitzenden und Martin Reichardt, seinem ersten Stellvertreter klar, das geht nicht ohne klare Forderungen im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen.

Forderungen überreicht

Unsere Forderungen, die wir Minister Stübgen auch schriftlich überreichten, lauten im Einzelnen:

  • Einführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage in Brandenburg
  • Öffnung der Beförderungsmöglichkeit nach A9Z (PHM mit Amtszulage) für alle Polizistinnen und Polizisten im mittleren Dienst
  • Rückkehr zu 900 Beförderungsstellen / Höhergruppierungen im Jahr
  • Zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses der Einkommensrunde 2023 auf die Beamtinnen und Beamten der Polizei Brandenburg

Wertschätzung der Lebensleistung

Das Ministerium und das Polizeipräsidium wünschen sich, dass viele Kolleginnen und Kollegen freiwillig ihre Lebensarbeitszeit verlängern und dafür wurde auch ein kleiner finanzieller Anreiz geschaffen. Aber was ist danach? Sollten die Arbeitsleistungen nicht auch mit dem Eintritt in die Pension Wertschätzung erfahren? Dafür wäre die Einführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage ein moderates Mittel. Das kann sich auch unser Minister, Herr Stübgen, vorstellen.

Tarifgerechtigkeit

Ein größerer Dorn im Auge ist ihm aber die nach über 30 Jahren Deutscher Einheit immer noch praktizierte Trennung zwischen Ost- und Westtarif. Sich für deren Überwindung einzusetzen gab er uns als Gewerkschaft mit auf den Weg. Bereits zu Beginn unseres sehr offenen und konstruktiven Gespräches am 01. März 2023 versicherte er uns, sich für die „wertgleiche“ Übernahme des bevorstehenden Tarifabschlusses für den Öffentlichen Dienst in Bund und Kommunen einzusetzen. In der Politik heißt es „wertgleich“ - wir fordern „zeit- und inhaltsgleich“. Es bleibt zu hoffen, dass das nicht unterschiedlich ausgelegt werden kann und der Innenminister zu seinem Wort steht. Die Beamtinnen und Beamten in unserer Polizei haben ein Anrecht darauf, für ihre Arbeit angemessen alimentiert zu werden und auch für sie gilt es, Belastungen durch gestiegene Inflation auszugleichen.

Den mittleren Dienst attraktiver machen

Die Forderung nach Öffnung der Amtszulage zur A9 für Hauptmeister im mittleren Dienst ist für uns eine logische Schlussfolgerung in Bezug auf die Anhebung des Eingangsamtes auf A8 (POM). Die Kollegin und der Kollege, die als Polizeiobermeisterin / Polizeiobermeister von der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg kommen, haben in ihrer 30 bis 40 jährigen Dienstzeit lediglich einmal die Möglichkeit in den Genuss einer Beförderung zu kommen. Stellen mit herausgehobenen Aufgaben im mittleren Dienst sind aber rar gesät und erschwerend hinzu kommt das polizeiinterne Bestreben, auch diese wenigen Stellen mit dem gehobenen Dienst besetzen zu wollen / müssen – Stichwort „Verzahnungsamt“. Für uns keine gute Entwicklung wenn es darum geht, dem mittleren Dienst eine Perspektive und Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten. Im Gespräch, an dem auch die Abteilungsleiterin IV, Frau Germer, beteiligt war, wurde betont, dass es dafür der Aufkündigung der Stellenobergrenzen für den mittleren Dienst bedarf. Darüber wird gesprochen im Ministerium und wir als DPolG Brandenburg sagen, dann machen wir das doch, für unsere Kolleginnen und Kollegen im gebeutelten mittleren Dienst. Dass es bei der Steigerung der Attraktivität des mittleren Polizeivollzugsdienstes zwingenden Handlungsbedarf gibt, zeigt sich auch beim Thema Nachwuchsgewinnung. In diesem Zusammenhang wiesen wir darauf hin, wie schwer es geworden ist, die jährlich zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze im mittleren Dienst überhaupt besetzen zu können. So kam es im letzten Jahr sogar schon vor, dass die Ausbildung für den mittleren Dienst unter der gewünschten Soll-Stärke angetreten wurde.

Regelbeurteilung und Beförderungen

Ebenso lang und beschwerlich ist der Weg unserer Polizistinnen und Polizisten hin zum Aufstiegslehrgang in den gehobenen Dienst. Der Rolle der dienstlichen Beurteilung kommt dabei eine zentrale Stellung zu. Beurteilung aus besonderem Anlass ist hierbei aber auch für Beförderungen eher hinderlich und wir müssen zurückkehren zu den Regelbeurteilungen. Hier zeichnete sich ein Konsens unter den Gesprächspartnern ab. Ob im m. D. oder auch im g. D., Beförderungen sind Wertschätzung für Eignung, Befähigung und Leistung des Handelns einer jeden Polizistin und eines jeden Polizisten in Brandenburg. Angesicht der Personalstärke der Landespolizei waren die 900 Beförderungen in den letzten Jahren perspektivisch richtig und notwendig. Diesen Stand müssen wir in den kommenden Jahren wieder erreichen. Die 450 Beförderungen im Jahr 2022 stellten eine Halbierung der Beförderungsmöglichkeiten dar und wäre es nach dem Finanzministerium gegangen, wären es auch nur 300 gewesen. Ministerium für Inneres und Kommunales und Abteilungsführung haben sich für die „besseren“ Zahlen stark gemacht - dafür unser Dank und die Bitte, bei den weiteren Bemühungen in dieser Sache nicht nachzulassen.

Wir bedanken uns für dieses gute Gespräch auf Augenhöhe mit unserem Minister für Inneres und Kommunales, Herrn Stübgen und der Abteilungsleiterin IV, Frau Germer. So setzen wir uns auch zukünftig für eure Interessen ein liebe Kolleginnen und Kollegen.

Euer Peter Neumann und euer Martin Reichardt

Forderungen der DPolG Brandenburg

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