25. November 2020

Haushaltsnahe Geltendmachung Hier: erneute Antragsstellung für das Haushaltsjahr 2020

Prüfung der Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

 

 

 

wie mit dbb Info 18/2020 sowie 19/2020 berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht mit zwei Beschlüssen vom 4. Mai 2020 festgestellt, dass sowohl die „Grundbesoldung“ im Land Berlin im Jahr 2009 bis 2015 aber auch die in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2013 bis 2015 gewährte Besoldung ab dem dritten Kind in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen waren.

Über Inhalt und Gegenstand beider Verfahren wurde umfangreich im Bundesvorstand am 15. September berichtet, bei dem zudem Tischvorlagen über die Inhalte der Entscheidungen vorgelegt wurden.

 

In beiden Entscheidungen wurden sowohl der Gesetzgeber des Landes Berlin als auch der Gesetzgeber des Landes Nordrhein-Westfalen aufgefordert, bis zum 1. Juli / 31. Juli 2021 eine verfassungskonforme Regelung zu treffen. Angesichts der Komplexität der Entscheidungen ist damit zu rechnen, dass seitens der Gesetzgeber erst im nächsten Jahr entsprechende Gesetzentwürfe vorgelegt werden, um sowohl für die Vergangenheit, aber auch für die Zukunft verfassungskonforme Regelungen zu treffen. Das Bundesverfassungsgericht hat zudem in beiden Entscheidungen betont, dass nur diejenigen Beamtinnen und Beamten eine Nachzahlung erhalten, die ihre Ansprüche jeweils im laufenden Haushaltsjahr geltend gemacht haben.

 

Aufgrund dieser Rechtsprechung hatte der dbb in den vergangenen Jahren seinen Landesbünden und Mitgliedsgewerkschaften Musteranträge/Widersprüche zur Verfügung gestellt, die sowohl die Fallgestaltung der „Grundbesoldung“ aber auch die der für kinderreicher Beamtenfamilien umfasste.

 

Auch für das Jahr 2020 stellt der dbb mit den als Anlagen beigefügten Anträgen / Widersprüchen entsprechende Muster zur Verfügung, um es den Mitgliedern zu ermöglichen, eigenständig ihre Rechte bei ihren Dienstherren noch im laufenden Haushaltsjahr 2020 geltend zu machen. Eine Rechtsschutzgewährung durch den dbb ist angesichts der Anzahl der Fälle bedauerlicher Weise nicht möglich.  (Gleiches gilt für die DPolG, Landesverband Brandenburg. Es werden keine Kosten im Verwaltungsverfahren oder sonstige anfallende Kosten übernommen.)

 

Der dbb hat weiterhin – ebenfalls wie im Bundesvorstand beschlossen – eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit der Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Bund und Ländern und dem weiteren Vorgehen auseinandersetzt, da angesichts der Auswirkungen der Entscheidung ein solches dringend geboten erscheint.

 

Über deren Inhalte werden wir fortlaufend berichten.

 

Mit kollegialen Grüßen

 

Friedhelm Schäfer

Zweiter Vorsitzender

Fachvorstand Beamtenpolitik

 

Anlage

Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation allgemein (Anlage 1)

Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation für kinderreiche Beamtenfamilien (Anlage 2)