Du bist noch kein DPolG-Mitglied, dann komm zu uns, wir sind ein starkes Team und freuen uns auf dich!
Zur Belohnung erhältst du wahlweise einen hochwertigen Rucksack oder eine Einsatztasche. Außerdem erhälst du die ersten drei Monate Mitgliedschaft für nur 3 Euro. Der Werber kann sich über eine Gutschrift in Höhe von 50 Euro freuen.
Hier geht es zu deiner Mitgliedschaft:
Beitrittserklärung
Flyer Mitgliederwerbung
Unsere Leistungen:
1. Berufsrechtsschutz
Die Leistung erstreckt sich auf Rechtsanwalts- und Gerichtskosten für die Verteidigung im Zusammenhang mit bestimmten Ordnungswidrigkeiten -, Straf- oder Disziplinarverfahren. Ferner werden die Kosten für die gerichtliche und außergerichtliche Klärung von Fragen aus dem Arbeits- oder öffentlichen Anstellungsverhältnis übernommen. Die Fahrt vom und zum Dienst ist vom Berufsrechtsschutz ebenso erfasst wie die Fahrt mit dem Dienstfahrzeug.
2. Schutz bei Vermögens- und Diensthaftpflichtschäden
Regresshaftpflicht - Schutz
Der Schutz wird in dem Fall gewährt, in dem das Mitglied aus beruflicher Tätigkeit, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten in Anspruch genommen wird (gem. AVB). Er schützt gegen Haftpflicht- und Regressansprüche der Anstellungsbehörde aus Anlass von Schäden, die im Zusammenhang mit dem dienstlichen Führen oder Lenken von Dienstkraftfahrzeugen, Diensthunden, Dienstpferden, Dienstbooten und Luftfahrzeuge stehen.
Euro 3.000.000 pauschal für Personen- und Sachschäden;
Euro 50.000 für Vermögensschäden;
Euro 50.000 für das Abhandenkommen von beruflichen Schlüsseln/Code-Cards;
Euro 3.000 für das Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen.
Geräte- und Geräteregresshaftpflicht:
Euro 50.000 für Personen- und Sachschäden;
Euro 700 für das Abhandenkommen von Digitalfunkgeräten.
3. Leistungen bei Unfällen
Dienst- /Freizeitunfall: bei Unfalltod Euro 1.500 - bei körperlichem Dauerschaden bis zu Euro 3.600
4. Kostenlose kleine Anwartschafts-Versicherung für Auszubildende in der Polizei
5. Geburtsbeihilfen
Gewährung einer Beihilfe von Euro 50 bei jeder Geburt
Unsere Beitragssätze (monatlich)
Beamte 0,56% der jeweiligen Besoldung des Eingangsamtes
Arbeitnehmer 0,50% der jeweiligen Tarifgruppen der Eingangsstufen
Auszubildende Euro 3,00 Festbetrag
Pensionäre und Rentner Euro 5,00 Festbetrag
Hinterbliebene Euro 1,00 Festbetrag
Bei dienstlicher Freistellung ohne Bezüge ruht auf Antrag die Mitgliedschaft. In der Elternzeit wird die Mitgliedschaft auf Antrag mit einem Festbetrag von Euro 1,50 weitergeführt. Alle Mitgliedsbeiträge werden im Lastschriftverfahren zugunsten des Kontos des Landesverbandes quartalsweise in voller Höhe eingezogen.