30. März 2019

Gespräch der Bundesleitung mit Bundesinnenminister Horst Seehofer

Zu einem Gespräch über aktuelle polizeiliche und innenpolitische Themen ist die DPolG Bundesleitung am 26. März 2019 mit Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in Berlin zusammengekommen. Erörtert wurden Fragen der Personal- und Ausstattungspolitik für die Polizei in den kommenden Jahren sowie gesetzgeberische Maßnahmen gegen die anhaltende Gewalt gegen Polizei- und andere Einsatzkräfte. Ebenso standen sicherheitspolitische Herausforderungen durch die anhaltende Migration nach Deutschland und in die EU auf der Tagesordnung.

Zu Beginn lobte die Bundesleitung die signifikanten Neueinstellungen bei der Bundespolizei. Der Personalaufwuchs von 3.000 Stellen bis 2020 wird flankiert von dem vom Bundesinnenministerium  ausgerufenen Zukunftsprogramm Polizei 2020. In die konkrete Ausgestaltung dieser Strategie ist die DPolG ausdrücklich mit einbezogen. Ziel ist es, die Polizeiarbeit fit für die Zukunft zu machen. Mittels moderner IT und schlankerer Prozesse sollen Polizistinnen und Polizisten von administrativen Tätigkeiten entlastet werden, damit sie sich stärker um ihre Kernaufgaben kümmern können. Die bisher unterschiedlichen IT-Systeme von Bund und Ländern sollen durch ein intelligentes, länderübergreifendes Informationsmanagement abgelöst werden.

Hinsichtlich der angemessenen Besoldung von Bundespolizistinnen und Bundespolizisten steht derzeit das Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetz (BesStMG) im Mittelpunkt. Die im Gesetzentwurf aufgenommene Erhöhung der Polizeizulage wird zwar ausdrücklich begrüßt. Was jedoch völlig außer Acht gelassen wurde, ist die Dynamisierung und vor allem die Ruhegehaltfähigkeit der Zulage. Nachdem bereits einige Länder diesen wichtigen Gehaltsbestandteil wieder ruhegehaltfähig gestellt haben, muss der Bund nachziehen. Das Bundesinnenministerium sieht dafür angesichts der Haushaltslage momentan zwar noch keine Realisierungschance, will die Überlegung aber auch nicht gänzlich ad acta legen.

Breiten Raum in dem Gespräch nahm der Umgang mit der anhaltenden Migration nach Deutschland und in die EU ein. Die im aktuellen Europawahlkampf gerne propagierte Sicherung der EU-Außengrenzen sei derzeit keineswegs in Sicht und eine personelle Verstärkung von Frontex vor 2027 überhaupt nicht denkbar. Aus diesem Grund plädiert der Bundesinnenminister für die Einführung von nationalen, intelligenten Grenzkontrollen. Temporär und anlassbezogen sollen die Kontrollen verstärkt werden, ohne dafür Personal von Bahnhöfen oder Flughäfen abzuziehen. Nur mit mehr Polizeibeamtinnen und -beamten an den Grenzen können Migrationsströme reguliert und ein zweites 2015 verhindert werden. Die DPolG Bundesleitung stimmt dieser Einschätzung ebenso zu wie der von Seehofer favorisierten Intensivierung und räumlichen Ausdehnung der Schleierfahndung.

Diese Maßnahmen stehen auch im Zusammenhang mit einer notwendigen Änderung der Asylpolitik, so Seehofer. Abgelehnte Asylbewerber sollen demnach schneller und entschlossener abgeschoben werden. Über die Hälfte der vorgesehenen Abschiebungen ist 2018 gescheitert. Der Bundesinnenminister spricht sich daher für seiner Ansicht nach notwendige Rechtsänderungen aus und will die systematische Verhinderung einer Abschiebung als Teil des zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht („Geordnete-Rückkehr-Gesetz“) unter Strafandrohung stellen. Der Entwurf stellt die Veröffentlichung von Abschiebeterminen unter Strafe. Konkret bestraft werden soll „[...] die Verbreitung [der jeweiligen Termine] an einen unbekannten Personenkreis, etwa in einem geschlossenen Newsletter oder sozialen Netzwerken, oder gegenüber einem ausreisepflichtigen Ausländer.“ Die DPolG begrüßt diesen Schritt, nicht zuletzt weil derzeit 50 Prozent der Arbeit der Bundespolizei bei Abschiebungen umsonst ist.

Zur Sprache kam schließlich ein von der DPolG vorgeschlagener jährlicher bundesweiter Gedenktag für im Polizeidienst ums Leben gekommene Kolleginnen und Kollegen. Bundesinnenminister Seehofer kann sich für den Bund diesen Gedenktag für den 29. September vorstellen, der am Sitz des Bundespolizeipräsidiums in Potsdam begangen werden könnte. Von seinen Länderkollegen hat Horst Seehofer bereits Zustimmung erfahren, allerdings will jedes Land den
Gedenktag in „Eigenregie“ begehen. Bundesvorsitzender Rainer Wendt begrüßte die Offenheit der Politik für den Vorschlag und plädiert dafür, diesen Tag in Bund und Ländern einheitlich am 29. September zu begehen.

 

Sven-Erik Wecker
Bundesgeschäftsführer