07. Juli 2020

DPolG–Schlagzeilen und Informationen (04-20) Landesverband Brandenburg

In dieser Ausgabe lesen Sie:

1. Änderung Bundesfernmeldegesetz

2. Besuch beim Polizeipräsidenten

3. Veränderungsmeldung

4. Rechtsberatung

5. Leistungen der DPolG Brandenburg

6. Termine

1.  Änderung Bundesfernmeldegesetz

hier:  Ergänzung der Möglichkeit der Eintragung von Auskunftssperren im Melderegister für Personen, die auf Grund ihrer beruflichen oder ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit im verstärkten Maße Anfeindungen oder sonstigen Angriffen ausgesetzt sind.

 

Der Bundestag hat am 18. Juni 2020 das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (BT-Drs. 19/17741, 19/20163) in 2. und 3. Beratung angenommen und damit die Möglichkeit der Eintragung einer Auskunftssperre u.a. für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes erleichtert.

 

§ 51 des Bundesmeldegesetzes (BMG) berechtigte bisher Personen, die einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnlich schutzwürdige Interessen unterliegen, bei der zuständigen Behörde eine Auskunftssperre im Melderegister zu beantragen.

 

Diese Rechtslage gewährleistete bislang nicht immer in notwendigem Maße den Schutz vor Anfeindungen und sonstigen Angriffen, die aufgrund der Erteilung von Melderegisterauskünften folgen konnten.

 

Der nunmehr verabschiedete Gesetzentwurf enthält eine Konkretisierung der Berechtigung des Ersuchens um eine Auskunftssperre dahingehend, dass ein „ähnliches schutzwürdiges Interesse“ dann anzunehmen ist, wenn der Schutz der betroffenen oder einer anderen Person vor Bedrohung, Beleidigung sowie unbefugten Nachstellungen dies erforderlich macht.

Bei der Feststellung, ob entsprechende Tatsachen vorliegen, wird nunmehr berücksichtigt, ob die betroffene oder andere Person einem Personenkreis angehört, der sich auf Grund seiner beruflichen oder ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit allgemein im verstärkten Maße Anfeindungen oder sonstigen Angriffen ausgesetzt sieht.

 

Damit wird der Schutzbereich ausdrücklich für diejenigen ausgeweitet, die durch ihr berufliches oder ehrenamtliches Engagement in den Fokus gewaltbereiter Personen oder Gruppen geraten können. Mit der Einführung des neuen Satzes 2 in § 51 Abs. 1 BMG wird gesetzlich verdeutlicht, dass der Begriff des „ähnlichen schutzwürdigen Interesses“ nach Satz 1 der Vorschrift auch den Schutz vor Bedrohungen, Beleidigungen sowie unbefugtem Nachstellen umfasst.

 

Der dbb begrüßt ausdrücklich die oben beschriebene Änderung des Meldegesetzes und rät allen seinen Mitgliedern, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit in den Fokus gewaltbereiter Personen oder Gruppen geraten, für sich zu entscheiden, ob sie aus Schutzgründen einen entsprechenden Antrag bei ihrem Melderegister auf Einrichtung einer Auskunftssperre stellen sollten.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

Es erreichten uns Fragen zum Änderungsgesetz: Umfasst dies auch Auskünfte des KBA, sprich Kennzeichen? Können präventiv Sperrungen im Melderegister beantragt werden oder muss eine Straftat gegen die Kolln. / den Koll. vorliegen?

Hier die Antwort des dbb: Die Melderegisterauskunft umfasst grds. Familien- und Vorname, den Doktorgrad und die Anschrift des Betroffenen - im Einzelfall auch noch das Geburtsdatum. Die Bekanntgabe des Kennzeichens eines PKW ist grds. nicht von diesen Auskünften umfasst, so dass sie auch nicht gesperrt werden kann.

Wenn jemand eine Auskunftssperre erlangen möchte, muss er zumindest ausführliche darlegen, dass er durch die Auskunftserteilung einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnlich schutzwürdige Interessen unterliegt. Zu diesem „schutzwürdigen Interesse“ gehört nunmehr – nach der verabschiedeten Gesetzesänderung - ausdrücklich auch die Berufsausübung, die eine solche Gefahr auslösen kann. Nach unserer Einschätzung bedarf es zur Beantragung nicht einer bereits begangenen Straftat, sondern Tatsachen, die die Gefahr einer solchen u.a. durch die Ausübung des Berufes konkret vermuten lassen.

2. DPolG Brandenburg zu Besuch beim Polizeipräsidenten Oliver Stepien

Potsdam. Am 01.07.2020 besuchte der Landesvorstand der DPolG Brandenburg den frisch ernannten Polizeipräsidenten des Polizeipräsidiums Potsdam, Herrn Oliver Stepien. Hierbei handelte es sich um den Erstbesuch der DPolG nach Herrn Stepiens Amtseinführung.

Zu Beginn des Treffens gratulierte Peter Neumann, Landesvorsitzender der DPolG Brandenburg, Herrn Stepien zu dessen Ernennung und wünschte ihm, im Namen des Landesverbandes, zu seiner neuen Tätigkeit, alles Gute.

Anschließend ging es mit einer prall gefüllten Themenliste direkt zur Sache. In der circa einstündigen Besprechung wurden u. a. folgende Punkte aufgegriffen und diskutiert: 

- Umgang mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz (Berlin) und dessen Folgen für die Polizei  Brandenburg

- Beurteilungsverfahren und Beförderungen im Jahr 2020

- Verbesserung der Attraktivität des Polizeiberufs im Wach- und Wechseldienst

- Anhebung der Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten

- Einführung einer Wachpolizei – als Folge der Anschläge von Halle und Hanau

 Nach dem ersten Treffen mit dem neuen Polizeipräsidenten kann vom Landesvorstand der DPolG Brandenburg ein insgesamt sehr positives Resümee gezogen werden, welches zukünftig auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium hoffen lässt.

 

3. Veränderungsmeldung

Wir möchten Euch bitten Veränderungen, die Eure Person betreffen uns zeitnah zu melden. Sei es der Umzug in eine neue Wohnung, die Änderung der Bankverbindung, eventuelle Beförderung usw. Möglich ist dieses per E-Mail, Telefon oder mit der Post.

Leider kommt es häufig vor, dass Post an unsere Mitglieder nicht zugestellt werden kann, alles kann man nicht per E-Mail regeln. Zum 1. jeden Quartals ziehen wir die Mitgliedsbeiträge ein, auch da haben wir höhere Kosten, wenn eine Buchung nicht erfolgen kann.

Bitte denkt an Eure Gewerkschaft, wenn Veränderungen ins Haus stehen. Vielen Dank.

 

4. Rechtsberatung

 

Rechtsberatung für DPolG Mitglieder

 

Um vorherige Anmeldung (Landesgeschäftsstelle der DPolG Brandenburg- Telefon: 0331-280 44 55) wird gebeten.

 

Rechtsberatungstermine für Mitglieder der DPolG zu Fragen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit:

·         öffentliches Dienstrecht

·         Beamtenrecht

·         Disziplinarrecht

·         Tarifrecht

·         Arbeitsrecht

·         Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht

 

Ort:                  Geschäftsstelle des dbb brandenburg

                        Weinbergstraße 36

                         14469 Potsdam

 

Telefon: (0331) 2753600

Telefax: (0331) 2753602

 

Datum:               Mittwoch, 12. August 2020

 

Zeit:                 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr

 

5. Leistungen der DPolG Brandenburg

 

Alle Mitglieder der DPolG im dbb, Landesverband Brandenburg e.V., haben durch die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages gemäß der Geschäftsordnung Anspruch auf folgende Leistungen:

 

1.       Berufsrechtsschutz

Die Leistung erstreckt sich auf Rechtsanwalts- und Gerichtskosten für die Verteidigung im Zusammenhang mit bestimmten Ordnungswidrigkeiten -, Straf- oder Disziplinarverfahren. Ferner werden die Kosten für die gerichtliche und außergerichtliche Klärung von Fragen aus dem Arbeits- oder öffentlichen Anstellungsverhältnis übernommen. Die Fahrt vom und zum Dienst ist vom Berufsrechtsschutz ebenso erfasst wie die Fahrt mit dem Dienstfahrzeug.  

 

2.      Schutz bei Vermögens- und Diensthaftpflichtschäden

Regresshaftpflicht - Schutz

Der Schutz wird in dem Fall gewährt, in dem das Mitglied aus beruflicher Tätigkeit, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten in Anspruch genommen wird (gem. AVB). Er schützt gegen Haftpflicht- und Regressansprüche der Anstellungsbehörde aus Anlass von Schäden, die im Zusammenhang mit dem dienstlichen Führen oder Lenken von Dienstkraftfahrzeugen, Diensthunden, Dienstpferden, Dienstbooten und Luftfahrzeuge stehen.

 

Euro     3.000.000 pauschal für Personen- und Sachschäden;

Euro          50.000 für Vermögensschäden;

Euro          50.000 für das Abhandenkommen von beruflichen Schlüsseln/Code-Cards;

Euro            3.000 für das Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen.

 

Geräte- und Geräteregresshaftpflicht:

Euro         50.000 für Personen- und Sachschäden;

Euro              700 für das Abhandenkommen von Digitalfunkgeräten.

 

3.      Leistungen bei Unfällen

 

Dienst- /Freizeitunfall: bei Unfalltod Euro 1.500- bei körperlichem Dauerschaden bis zu Euro 3.600

 

4. Kostenlose Anwartschaftsversicherung für Auszubildende in der Polizei

 

5. Geburtsbeihilfen

Gewährung einer Beihilfe von Euro 50 bei jeder Geburt

 

 

Unsere Beitragssätze (monatlich)

Beamte                         0,56% der jeweiligen Besoldung des Eingangsamtes

Arbeitnehmer                 0,50% der jeweiligen Tarifgruppen der Eingangsstufen

Auszubildende              Euro 3,00 Festbetrag

Pensionäre und Rentner Euro 5,00 Festbetrag

Hinterbliebene Euro 1,00 Festbetrag

Bei dienstlicher Freistellung ohne Bezüge ruht auf Antrag die Mitgliedschaft. In der Elternzeit wird

die Mitgliedschaft auf Antrag mit einem Festbetrag von Euro 1,50 weitergeführt. Alle Mitgliedsbeiträge

werden im Lastschriftverfahren zugunsten des Kontos des Landesverbandes quartalsweise in voller Höhe

eingezogen.

 

……………………………………………………………………………………………………

6. Termine

7. August 2020 Dienstbesprechung AL 4

8. und 9. Oktober 2020 Landeshauptvorstandssitzung

2. Dezember 2020 Weihnachtsfeier für unsere Pensionäre und Rentner

 

------------------------------------------------------------------

 

Besuchen Sie uns auch im Internet: www.dpolg-brandenburg.com

 

DPolG – Blau ist Vertrauen!

------------------------------------------------------------------

                 

Erscheint in unregelmäßigen Abständen. Bei Bedarf ist der Nachdruck kostenfrei, Quellenangabe erbeten. Die unter Verfassernamen veröffentlichten Artikel stellen nicht in jedem Fall die Meinung der DPolG dar.

 

Ende DPolG Schlagzeilen 04-20

 

mehr