08. Juli 2021

DPolG–Schlagzeilen und Informationen (03-21) Landesverband Brandenburg

In dieser Ausgabe lesen Sie:

1. Belastende Situation im Dienst

2. Logo für Einkommensrunde 2021

3. Angebote / Termine

4. Veränderungsmeldung

5. Termine Rechtsberatung

6. Leistungen der DPolG Brandenburg

7. Termine

 

1. Belastende Situationen im Dienst

 

Dienstherr bei der Prävention in der Pflicht!

 

Das der Polizeiberuf besondere Belastungen auch für die Psyche mit sich bringt ist eine Binsenweisheit. Nach gravierenden Ereignissen, z. B. Schusswaffengebrauch sind entsprechende Betreuungsangebote seit langem eine Selbstverständlichkeit. Doch nach dem Motto „Steter Tropfen höhlt den Stein“ können auch viele kleine traumatische Erfahrungen im alltäglichen Dienst Narben auf der Seele hinterlassen.

 

Wen lässt es schon kalt, wenn Kinder aus verwahrlosten Haushalten in Obhut genommen werden müssen. Wer schließt die Bilder des schweren Verkehrsunfalls mit Verletzten oder gar Toten zum Dienstende einfach im Waffenfach ein? Und wenn dann wirklich mal jemand fragt: „Wie geht es dir?“- wer antwortet dann wirklich ehrlich?

 

Einen nicht unwesentlichen Anteil am hohen Krankenstand in Brandenburgs Polizei haben psychische Erkrankungen wie Depressionen, Burnout oder Suchterkrankungen. Ist das Kind einmal in den Brunnen gefallen, greifen die üblichen Mechanismen. Doch wie sieht es im Vorfeld bei der Prävention aus?

 

Unter dem unglücklichen Namen „Selbstmanagement am Arbeitsplatz (SMA)“ gab es einen fast dreiwöchigen Lehrgang. Dort wurden u. a. Wege aufgezeigt, Belastungen frühzeitig zu erkennen und Bewältigungsstrategien zu entwickeln. Von dem ambitionierten Ziel, jedem Polizeibeamten in Brandenburg die Teilnahme zu ermöglichen war bald nichts mehr zu hören. Überhaupt ist es um das Projekt inzwischen ziemlich still geworden. Eigens dafür qualifizierte Trainer sind in andere Bereiche abgewandert. Auch eine Supervision ist auf ausgewählte Bereiche beschränkt, sei es aufgrund

beschränkter personeller Ressourcen oder weil der Bedarf in der Breite von den Verantwortlichen noch nicht erkannt wurde.

 

Klar ist: Jeder Beamte ist selbst zur Gesunderhaltung verpflichtet. Dem gegenüber steht aber die Fürsorgepflicht des Dienstherrn dahingehend seine Bediensteten entsprechend zu befähigen und nach Kräften zu unterstützen. Möglichkeiten gibt es viele. Da wären zum einen die durchaus bewährten, wenn auch von einigen Vorgesetzten als „Kuscheldeckenseminare“ belächelten zentralen Lehrgänge. Diese könnten hervorragend als wiederkehrende Veranstaltungen in den Dienststellen im Rahmen von Schulungstagen ergänzt werden. Die Teilnahme sollte für alle genauso verpflichtend sein wie das Einsatztraining.

 

Einsätze mit besonderem Belastungspotenzial- und das fängt nicht erst beim SWG oder Verkehrstoten an- müssen erfasst und den beteiligten Beamten zeitnah ein Gesprächsangebot gemacht werden um bei der Verarbeitung zu helfen. Zur Erstintervention sollten vor Ort qualifizierte Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Ein möglichst niedrigschwelliges Angebot fördert erwiesenermaßen die Gespächsbereitschaft.

 

Diese und weitere Beispiele werden andernorts in Behörden, Streitkräften und Wirtschaft bereits erfolgreich praktiziert. Man müsste das Rad also nicht einmal neu erfinden.  Hier steht ganz klar der Dienstherr in der Pflicht um seine derzeit wahrscheinlich knappste Ressource zu pflegen - die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landespolizei Brandenburg.

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Logo für die Einkommensrunde 2021

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

die Einkommensrunde 2021 mit den Ländern beginnt bereits mit den jetzt startenden Branchentagen der Fachgewerkschaften und des dbb. Deshalb werden wir auch ab sofort alle Veröffentlichungen mit dem neuen Logo für die diesjährige Einkommensrunde versehen. Ab dem 26. August 2021 wird es natürlich um die dann beschlossene Forderung ergänzt. Neben dem Hauptlogo, das den Schriftzug „Zukunft – nur mit uns!“ trägt, wird es für die verschiedenen Bereiche und Branchen des öffentlichen Dienstes angepasste Schriftzüge geben, zum Beispiel: „Sicherheit – nur mit uns!“, „Zuverlässigkeit – nur mit uns!“, „Bildung – nur mit uns!“, „Freie Fahrt – nur mit uns!“ oder auch „Gesundheit – nur mir uns!“. So können wir Veröffentlichungen individualisieren und passgenauer auf die verschiedenen Fachgewerkschaften zuschneiden.

 

dbb beamtenbund und tarifunion

3. Angebote / Termine

 

Wandern um den Glindower See am 19. Juli 2021
 

Liebe Mitglieder im Ruhestand,

 

wir möchten Euch recht herzlich zu einer Wanderung um den Glindower See am 19.07.2021 in Werder / Havel einladen. Es wird mit einer Wanderzeit von ca. 3 Stunden gerechnet. Natürlich werden „Verschnaufpausen“ gemacht.

 

Gegen 13.30 Uhr ist ein gemeinsames Mittagessen in der Gaststätte „Kleines Seerestaurant“ geplant. Diese befindet sich an der Wanderstrecke.

 

Ablauf:

- 10.00 Uhr Treffen auf dem Kauflandparkplatz im EKZ Werderpark - Auf dem Strengfeld 6 in Werder / Havel.

- 10.15 Uhr - Wir wandern los.

- 13.30 Uhr Mittagessen (Jahnufer 1 in 14542 Werder / Havel)

 

Bitte meldet Euch verbindlich bis zum 12. Juli 2021 an. Gerne per E-Mail: info@dpolg-brandenburg.com oder ruft uns an: 0331-280 44 55.

 

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen.

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(Online)-Seminar des dbb brandenburg in Kooperation mit der dbb akademie

"Vorbereitung auf den Ruhestand" am 4. November 2021

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

aufgrund der positiven Rückmeldungen auf die vorangegangenen Veranstaltungen bietet der dbb brandenburg in Kooperation mit der dbb akademie auch dieses Jahr ein entsprechendes Seminarprogramm (online) an.

 

Eckdaten zum Seminar „Vorbereitung auf den Ruhestand“:

Termin: 1 Tag am 4. November 2021 – Angestrebt wird ein Präsenzseminar.

Der Teilnehmerbeitrag beträgt 50,- € pro Person.

Teilnehmerkontingent: 10 DPolG-Mitglieder (Die Kosten für Mitglieder werden seitens der DPolG Brandenburg übernommen).

Seminarleitung und Dozent: Rico Birnbaum (Vorsorgeberater BBBank)

Anmeldungen bitte bis zum 04.10.2021 an info@dpolg-brandenburg.com unter Angabe der vollständigen Anschrift und Telefonnummer.

Nähere Informationen folgen!

 

4. Veränderungsmeldung

 

Wir möchten Euch bitten Veränderungen, die Eure Person betreffen uns zeitnah zu melden. Sei es der Umzug in eine neue Wohnung, die Änderung der Bankverbindung, eventuelle Beförderung usw. Möglich ist dieses per E-Mail, Telefon oder mit der Post.

Leider kommt es häufig vor, dass Post an unsere Mitglieder nicht zugestellt werden kann, alles kann man nicht per E-Mail regeln. Zum 1. jeden Quartals ziehen wir die Mitgliedsbeiträge ein, auch da haben wir höhere Kosten, wenn eine Buchung nicht erfolgen kann.

Bitte denkt an Eure Gewerkschaft falls Veränderungen ins Haus stehen. Vielen Dank.

 

 

 

5. Termine Rechtsberatung für DPolG-Mitglieder

 

Rechtsberatungstermine für Mitglieder der DPolG zu Fragen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit:

·        öffentliches Dienstrecht

·        Beamtenrecht

·        Disziplinarrecht

·        Tarifrecht

·        Arbeitsrecht

·        Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht

 

Ort:                 Geschäftsstelle des dbb brandenburg

                        Weinbergstraße 36, 14469 Potsdam

 

Telefon: (0331) 2753600

Telefax: (0331) 2753602

 

Datum:                      Mittwoch, 11. August 2021

                        Mittwoch, 8. September 2021

                       

Zeit:            10.00 Uhr bis 17.00 Uhr

 

Die Terminvereinbarung, Anmeldung und das Ausfüllen des Rechtsschutzantrages ist über/in der Landesgeschäftsstelle der DPolG Brandenburg, Telefon: 0331-280 44 55 erforderlich.

 

Weiterhin ist eine telefonische Rechtsberatung möglich, bitte bei Bedarf die Landesgeschäftsstelle anrufen.

 

6. Leistungen der DPolG Brandenburg

 

Alle Mitglieder der DPolG im dbb, Landesverband Brandenburg e.V., haben durch die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages gemäß der Geschäftsordnung Anspruch auf folgende Leistungen:

 

1.       Berufsrechtsschutz

Die Leistung erstreckt sich auf Rechtsanwalts- und Gerichtskosten für die Verteidigung im Zusammenhang mit bestimmten Ordnungswidrigkeiten -, Straf- oder Disziplinarverfahren. Ferner werden die Kosten für die gerichtliche und außergerichtliche Klärung von Fragen aus dem Arbeits- oder öffentlichen Anstellungsverhältnis übernommen. Die Fahrt vom und zum Dienst ist vom Berufsrechtsschutz ebenso erfasst wie die Fahrt mit dem Dienstfahrzeug.  

 

2.      Schutz bei Vermögens- und Diensthaftpflichtschäden

Regresshaftpflicht - Schutz

Der Schutz wird in dem Fall gewährt, in dem das Mitglied aus beruflicher Tätigkeit, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten in Anspruch genommen wird (gem. AVB). Er schützt gegen Haftpflicht- und Regressansprüche der Anstellungsbehörde aus Anlass von Schäden, die im Zusammenhang mit dem dienstlichen Führen oder Lenken von Dienstkraftfahrzeugen, Diensthunden, Dienstpferden, Dienstbooten und Luftfahrzeuge stehen.

 

Euro     3.000.000 pauschal für Personen- und Sachschäden;

Euro          50.000 für Vermögensschäden;

Euro          50.000 für das Abhandenkommen von beruflichen Schlüsseln/Code-Cards;

Euro            3.000 für das Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen.

 

Geräte- und Geräteregresshaftpflicht:

Euro         50.000 für Personen- und Sachschäden;

Euro              700 für das Abhandenkommen von Digitalfunkgeräten.

 

3.      Leistungen bei Unfällen

 

Dienst- /Freizeitunfall: bei Unfalltod Euro 1.500- bei körperlichem Dauerschaden bis zu Euro 3.600

 

4. Kostenlose kleine Anwartschafts-Versicherung für Auszubildende in der

     Polizei

 

5. Geburtsbeihilfen

Gewährung einer Beihilfe von Euro 50 bei jeder Geburt

 

 

Unsere Beitragssätze (monatlich)

Beamte                         0,56% der jeweiligen Besoldung des Eingangsamtes

Arbeitnehmer                 0,50% der jeweiligen Tarifgruppen der Eingangsstufen

Auszubildende              Euro 3,00 Festbetrag

Pensionäre und Rentner Euro 5,00 Festbetrag

Hinterbliebene Euro 1,00 Festbetrag

Bei dienstlicher Freistellung ohne Bezüge ruht auf Antrag die Mitgliedschaft. In der Elternzeit wird

die Mitgliedschaft auf Antrag mit einem Festbetrag von Euro 1,50 weitergeführt. Alle Mitgliedsbeiträge

werden im Lastschriftverfahren zugunsten des Kontos des Landesverbandes quartalsweise in voller Höhe

eingezogen.

 

7. Termine

9. August 2021 – Außerordentliche Landeshauptvorstandssitzung

25.-27. August 2021 – DPolG Frauenseminar

7.-8. Oktober 2021 Landeshauptvorstandssitzung

 

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DPolG – Blau ist Vertrauen!

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Erscheint in unregelmäßigen Abständen. Bei Bedarf ist der Nachdruck kostenfrei, Quellenangabe erbeten. Die unter Verfassernamen veröffentlichten Artikel stellen nicht in jedem Fall die Meinung der DPolG dar.

 

Ende DPolG Schlagzeilen 03-21

 

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