Veränderungen gehören zum Leben dazu – ein Umzug, eine neue Bankverbindung, die lang ersehnte Beförderung oder der Eintritt in den Ruhestand. An die Gewerkschaft denkt man dabei verständlicherweise nicht immer sofort. Dennoch ist es wichtig, solche Änderungen mitzuteilen.
Immer wieder kommt es vor, dass Mitglieder sich darüber beschweren, dass der Polizeispiegel oder Geburtstagskarten nicht ankommen – dabei wurde die neue Anschrift bereits seit längerer Zeit nicht mehr aktualisiert. Auch beim Einzug der Mitgliedsbeiträge entstehen durch geänderte Bankverbindungen unnötige und teure Rücklastschriften. Ebenso wird häufig versäumt, einen neuen Dienstgrad zu melden.
Für die Arbeit der Geschäftsstelle ist dies nicht nur ärgerlich, sondern auch mit vermeidbaren Kosten verbunden. Doch auch für unsere Mitglieder selbst kann dies weitreichende Folgen haben. Nur mit aktuellen Kontaktdaten – idealerweise inklusive Telefonnummer und E-Mail-Adresse – können wir euch im Bedarfsfall schnell erreichen, etwa bei Rückfragen im Rahmen eines Rechtsschutzverfahrens. Verzögerungen können sich dabei direkt auf den Verlauf eines Verfahrens auswirken.
Kosten für Rücklastschriften, die durch das Mitglied verursacht werden, sind künftig von diesem selbst zu tragen. Diese Änderung der Beitragsordnung wurde kürzlich vom Landeshauptvorstand beschlossen.
Ein besonders wichtiger Punkt ist die Mitteilung über Beförderungen. Der Mitgliedsbeitrag richtet sich prozentual nach der jeweiligen Besoldungsgruppe bzw. bei den Tarifangestellten nach der Entgeltgruppe. Nur bei satzungsgemäß korrekt entrichtetem Beitrag besteht ein uneingeschränkter Anspruch auf die vielfältigen Leistungen der DPolG.
Im Falle eines Rechtsstreits kann es beispielsweise dazu kommen, dass ein Antrag auf Rechtsschutz abgelehnt wird, wenn festgestellt wird, dass weiterhin Beiträge auf Basis eines niedrigeren Dienstgrades gezahlt wurden – etwa als Polizeiobermeister, obwohl das Mitglied bereits seit Jahren den Dienstgrad Polizeihauptkommissar innehat.
Auf unserer Website findet ihr eine entsprechende Änderungsmitteilung. Nutzt diese bitte, um eure Daten aktuell zu halten und euren Anspruch auf alle Leistungen als Mitglied der DPolG zu sichern.