Die Landesregierung will die amtsangemessene Alimentation endlich umsetzen – rückwirkend zum 1. Januar 2026, mit einer Auszahlung voraussichtlich im Dezember 2026.
Gleichzeitig soll die regelmäßige Wochenarbeitszeit von 40 auf 41 Stunden angehoben werden. Die Erhöhung gilt dabei befristet vom 1. März 2027 bis zum 31. Juli 2032.
Von der Arbeitszeiterhöhung ausgenommen sind:
Für uns als DPolG Brandenburg ist klar: Die Umsetzung verfassungsrechtlicher Vorgaben ist keine Verhandlungsmasse und darf nicht mit einer Arbeitszeitverlängerung erkauft werden.
Auch der dbb beamtenbund und tarifunion Brandenburg hat dem Vorhaben nicht zugestimmt. Ausschlaggebend sind insbesondere die geplante Einführung der 41-Stunden-Woche sowie die erneute Verzögerung bei der Bearbeitung und Auszahlung der ruhend gestellten Widerspruchsverfahren. Die Landesregierung will hierzu zunächst eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten – aus Sicht des dbb ein nicht hinnehmbarer weiterer Aufschub.
Die DPolG Brandenburg trägt diese Position ausdrücklich mit. Als Fachgewerkschaft im dbb beamtenbund und tarifunion unterstützen wir die Ablehnung des vorgelegten Entwurfs und setzen uns weiterhin für eine verfassungsgemäße Besoldung ohne zusätzliche Belastungen der Beamtinnen und Beamten ein.