24. November 2017

Landesverwaltung Brandenburg

Viele Verbesserungen erreicht

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Mitglieder,

 

in einer bis in die frühen Morgenstunden des 22. November 2017 andauernden

Verhandlungsrunde in Potsdam hat sich der dbb mit der Regierung des Landes

Brandenburg, vertreten durch Innenminister Schröter und Finanzminister Görke,

auf eine Verlängerung des TV Umbau sowie über zahlreiche Verbesserungen für

viele Beschäftigtengruppen geeinigt. Das Gesamtpaket sieht folgende Punkte

vor:

Verlängerung des TV Umbau


Unserer Forderung nach einer Verlängerung des TV Umbau, der zum Ende des Jahres
auslaufen würde, wurde entsprochen. Insbesondere die Laufzeit war für uns ein wichtiger
Punkt. Die ursprünglich angebotene Verlängerung um zwei Jahre war für uns nicht
akzeptabel. Es ist dem dbb in der Schlussrunde auf Ministerebene gelungen, eine Verlängerung
um drei Jahre – über die Legislaturperiode hinaus – bis zum 31. Dezember
2020 zu erreichen. Die Landesregierung hat sich bereit erklärt, während der Laufzeit
des Tarifvertrags weiter 4,5 Mio. Euro zur Erfüllung der Qualifizierungsansprüche nach
§§ 8, 13 TV Umbau zur Verfügung zu stellen. Die Einigung auf Verlängerung des
TV Umbau steht unter Erklärungsfrist bis zum 20. Dezember 2017.


Forst


Im Bereich der Forstwirtschaft wurden verschiedene Maßnahmen vereinbart, die der
besonderen Situation im Landesbetrieb Forst Rechnung tragen. Vorbehaltlich einer Erklärungsfrist
bis zum 20. Dezember 2017 wurde ein Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit
für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TV-L Forst fallen sowie
Richtlinien zur Förderung der Inanspruchnahme der Altersteilzeitarbeit, zur Übernahme
von Ausgleichsbeiträgen, zur Abwendung von Rentenabschlägen und zur Begleitung
eines freiwilligen Ausscheidens aus dem Beschäftigungsverhältnis vereinbart.
Es ist uns gelungen, den seit Jahren andauernden Einstellungsstopp im Forstbereich
zu durchbrechen: Für das Jahr 2018 haben sich die Tarifvertragsparteien auf 18 externe
Neueinstellungen geeinigt.


Steigerung der Attraktivität der Landesverwaltung


Auch im Zuge der seit eineinhalb Jahren andauernden Tarifverhandlungen zur Steigerung
der Attraktivität der Landesverwaltung hat sich die Landesregierung bereit erklärt,
die Anzahl befristeter Arbeitsverhältnisse deutlich zu reduzieren. Das ist und bleibt ein
Kernpunkt unserer Forderung! Für die organisatorische Umsetzung der Digitalisierung
innerhalb der Landesverwaltung hat die Landesregierung zugesichert, 50 Vollzeiteinheiten
ab dem 1. Januar 2019 zur Verfügung zu stellen. dbb und ver.di haben die Landesregierung
an ihre Zusage vom 20. Juli 2016 erinnert, einen Rahmenkodex „Gute
Arbeit“ zu schaffen. Die bisher erreichten Ergebnisse sind aus Sicht der Gewerkschaften
unzureichend. Die Landesregierung hat zugesagt, mit dbb und ver.di Leitlinien
hierzu zu vereinbaren, um die Attraktivität der Landesverwaltung und die Fachkräftegewinnung
und -bindung nachhaltig zu sichern.


Gerechtigkeit in der Besoldung und Bezahlung


Zur Gleichstellung der Lehrkräfte in Brandenburg wurden folgende Hebungen vereinbart,
von denen mehr als 5.000 Lehrkräfte - vor allem im Grundschulbereich - profitieren
werden:
 Anhebung der Eingangsämter für Lehrkräfte für die Primarstufe sowie Lehrkräfte
mit einer Befähigung nach Recht der ehemaligen DDR zum 1. Januar
2019 von A 12 / A 12 kW auf A 13 / A 13 kW
 Hebung der Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung nach dem Recht der ehemaligen
DDR, die bisher in der Besoldungsgruppe A 11 kW eingruppiert sind (zum
Beispiel Lehrkräfte mit einer Ausbildung als LuK) zum 1. Januar 2019 in die
Besoldungsgruppe A 12 kW und ab dem 1. August 2020 in die Besoldungsgruppe
A 13 kW
 Anhebung der tarifbeschäftigten Lehrkräfte in die entsprechenden Entgeltgruppen
Um eine fachgerechte und qualitativ hochwertige Unterrichtsversorgung sicherzustellen,
haben sich das Land und die Gewerkschaften auf Leitlinien für eine fachgerechte
Qualifizierung der Seiteneinsteiger verständigt.


Die Landesregierung sagte zu, zum 1. Januar 2019 das Eingangsamt für den mittleren
Polizeivollzugsdienst und für den mittleren Justizvollzugsdienst von der Besoldungsgruppe
A 7 auf die Besoldungsgruppe A 8 anzuheben. Die Landesregierung
sicherte auch zu, bis zum 1. Januar 2019 die notwendigen Regelungen für die Einführung
der freien Heilfürsorge zu schaffen. Über die weitergehenden dienstrechtlichen
Aspekte der Gesamteinigung wird der dbb beamtenbund und tarifunion - landesbund
brandenburg in Kürze informieren.


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