15. Oktober 2017

Sozialverträgliche Begleitung der Funktionalreform

Eckpunkte vereinbart!

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Mitglieder,

am 6. Oktober 2017 trafen sich Vertreter der Landesregierung Brandenburgs und der Gewerkschaften im Innenministerium, um über die sozialverträgliche Begleitung der Funktionalreform zu sprechen. Zusätzlich wurden weitere Themen, wie die Steigerung der Attraktivität der Landesverwaltung Brandenburgs aufgerufen, die noch abschließend behandelt werden müssen.

Sozialverträgliche Begleitung der Funktionalreform und TV Umbau
Zu den Tarifverhandlungen zur sozialverträglichen Begleitung der Funktionalreform wurde über den Sachstand der Arbeitsgruppe Forst und der Arbeitsgruppe der Beschäftigten außerhalb des Forsts berichtet. Eine inhaltliche Positionierung der Landesregierung zu unseren Forderungen wurde uns für den Termin am 24. Oktober 2017 zugesagt.
TV Umbau
Auch über unsere Forderung nach einer Verlängerung des Tarifvertrags über Maß-nahmen zur Begleitung des Umbaus der Landesverwaltung Brandenburg (TV Umbau), der zum 31. Dezember 2017 ausläuft, soll nach dem Willen der Landesregierung am 24. Oktober 2017 gesprochen werden.
Berufsgruppenspezifische Maßnahmen
Die Landesregierung hat zugesagt, in der nächsten Gesprächsrunde Konzepte für berufsgruppenspezifische Maßnahmen vorzulegen. Hierzu gehören unter ande-rem:
 Die Anhebung der Eingangsämter für Lehrkräfte mit einer auf die Grundschule bezogene Lehramtsbefähigung oder Befähigung nach dem Recht der ehemaligen DDR
 Die Qualifizierung von Seiteneinsteigern (Lehrkräfte)
 Attraktivitätssteigerungen des mittleren Polizeivollzugsdienstes und des Dienstes bei der Bereitschaftspolizei
 Die Einführung der Heilfürsorge
 Die Überleitung des Justizwachmeisterdienstes in die Laufbahn des mittleren Dienstes per Gesetzesentwurf, der noch 2018 verabschiedet werden soll
Finanzministerium: „Befristungen sollen nicht der Ersatz für fehlende Stellen sein.“
Die Landesregierung stellte weiterhin die Ergebnisse der Bestandsaufnahme über befristete Arbeitsverhältnisse in der Landesverwaltung vor. Die Bemühungen, Befristungen nur im Ausnahmefall anzuwenden, sind darin zu erkennen. Dennoch haben wir darauf hingewiesen, dass zu viele sachgrundlos befristete Verträge abgeschlossen werden. Uns wurde zugesagt, dass wir zur nächsten Gesprächsrunde ein Konzept über die weitere Befristungspraxis vorgelegt bekommen.
Aktuelle Fragen des öffentlichen Arbeits- und Dienstrechts in Brandenburg
Im Rahmen der Steigerung der Attraktivität der Landesverwaltung konnten die Vertreter der Landesregierung ihre Zusage unter anderem zu folgenden Themenbereichen erteilen:
 Eine leichtere Gewährung einer Mehrarbeitsvergütung für Beamte soll in
§ 76 Abs. 2 Landesbeamtengesetz Brandenburg aufgenommen werden
 Die in dieser Legislaturperiode eingeleitete Nachwuchsgewinnung für die „allgemeine Verwaltung“ soll ausgebaut werden. Dazu gehört beispielsweise die Einführung eines Bachelorstudiengangs „Verwaltungsinformatik“ an der TH Wildau und die Konzipierung eines Masterstudiengangs (Rechts-, Wirtschafts-, Verwaltungswissenschaften) für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst bis 2019
 Die Nachwuchskräftegewinnung soll für Land und Kommunen unter einer Dachmarke gebündelt werden
Richtungsweisender Termin am 24. Oktober 2017
Nachdem am 6. Oktober 2017 viele Themen nur angeschnitten wurden und eine inhaltliche Behandlung uns erst für den 24. Oktober 2017 zugesagt wurde, sind unsere Erwartungen hoch. Insbesondere zu dem Themenbereich der sozialverträglichen Begleitung der Funktionalreform erwarten die betroffenen Beschäftigten Antworten auf dringende Fragen, sollte das Gesetzesvorhaben zur Funktionalreform tatsächlich verabschiedet werden. Die Vertreter der Landesregierung sagten uns am 6. Oktober 2017, die Landesverwaltung Brandenburg sei ein für-sorglicher Dienstherr. Das gilt es am 24. Oktober 2017 zu beweisen!
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